Kollision ohne Personenschäden zwischen der Usedomer Bäderbahn und einem PKW am beschrankten Bahnübergang in Bansin.
Gestern Abend gegen 23:25 Uhr kam es zu einer Kollision zwischen der Usedomer Bäderbahn und einem PKW am beschrankten Bahnübergang in Bansin.
Bansin / Insel Usedom (ots) - Hierbei hat das Triebfahrzeug der UBB, aus dem Bahnhof Bansin kommend den Pkw seitlich touchiert.
Ein 59jähriger deutscher Staatsangehörige übersah nach eigenen Angaben als Fahrer eines PKW-Cabrio das rote Signallicht der Schrankenanlage. Bei Bemerken des Signallichtes senkte sich bereits die Schranke und schloss zwischen Frontscheibe und Fahrersitz, so dass kein Zurücksetzen des PKWs mehr möglich war. Der Fahrer stieg daraufhin aus und versuchte den Triebfahrzeugführer der herannahenden UBB auf die Situation aufmerksam zu machen. Dies gelang nicht, so dass die UBB mit ihrem Frontschild den Pkw leicht an der Vorderfront touchierte und dabei das Kennzeichenschild abriss. Die Höhe des Schadens an der UBB wurde noch nicht beziffert.
Die Streckensperrung, die durch den Fahrdienstleiter der UBB gegen 23:35 erfolgte, wurde um 00:35 Uhr aufgehoben. Es kam weder zu Zugverspätungen noch zu Zugausfällen.
Der 59jährige wird sich nun wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechtfertigen müssen.
Ein 59jähriger deutscher Staatsangehörige übersah nach eigenen Angaben als Fahrer eines PKW-Cabrio das rote Signallicht der Schrankenanlage. Bei Bemerken des Signallichtes senkte sich bereits die Schranke und schloss zwischen Frontscheibe und Fahrersitz, so dass kein Zurücksetzen des PKWs mehr möglich war. Der Fahrer stieg daraufhin aus und versuchte den Triebfahrzeugführer der herannahenden UBB auf die Situation aufmerksam zu machen. Dies gelang nicht, so dass die UBB mit ihrem Frontschild den Pkw leicht an der Vorderfront touchierte und dabei das Kennzeichenschild abriss. Die Höhe des Schadens an der UBB wurde noch nicht beziffert.
Die Streckensperrung, die durch den Fahrdienstleiter der UBB gegen 23:35 erfolgte, wurde um 00:35 Uhr aufgehoben. Es kam weder zu Zugverspätungen noch zu Zugausfällen.
Der 59jährige wird sich nun wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechtfertigen müssen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern