Dreimal vollstreckten Bundespolizisten über das verlängerte Pfingstwochenende Haftbefehle und übergaben die ausgeschriebenen Personen der Justiz.
So wurde bereits am Freitag ein 52jähriger polnischer Staatsangehöriger als Mitreisender eines Fernreisebusses am Grenzübergang Pomellen kontrolliert.
Pomellen/ Pasewalk (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis. Demnach hatte der Pole eine Geldstrafe in Höhe von 5000,00 Euro nebst Verfahrenskosten in Höhe von 115,65 Euro zu zahlen oder 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Da er die erforderliche Geldstrafe nicht aufbringen konnte erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Ein weiterer Pole wurde am Pfingstsonntag gegen 05:15 Uhr als Mitreisender in einem mit polnischer Zulassung geführten Transporter am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Koblenz, aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der 39jährige hatte eine Geldstrafe von 2000,00 Euro plus 88,00 Euro (Kosten des Verfahrens) zu entrichten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen zu verbüßen. Da auch er die erforderliche Geldstrafe nicht aufbringen konnte, erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Am Pfingstmontag wurde ein Mitreisender in einem polnischen Transporter am Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch das Amtsgericht Nürnberg wegen der Straftat Erschleichen von Leistungen. Der 39jährige Pole wurde verhaftet und durch die
BPOLI Nürnberg eine Vorführung am Amtsgericht Nürnberg realisiert.
Ein weiterer Pole wurde am Pfingstsonntag gegen 05:15 Uhr als Mitreisender in einem mit polnischer Zulassung geführten Transporter am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Koblenz, aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der 39jährige hatte eine Geldstrafe von 2000,00 Euro plus 88,00 Euro (Kosten des Verfahrens) zu entrichten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen zu verbüßen. Da auch er die erforderliche Geldstrafe nicht aufbringen konnte, erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Am Pfingstmontag wurde ein Mitreisender in einem polnischen Transporter am Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch das Amtsgericht Nürnberg wegen der Straftat Erschleichen von Leistungen. Der 39jährige Pole wurde verhaftet und durch die
BPOLI Nürnberg eine Vorführung am Amtsgericht Nürnberg realisiert.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern