Drei Haftbefehle in Pomellen am Wochenende vollstreckt
Am Wochenende wurde ein 30- jähriger Pole als Fahrzeugführer eines Pkw mit polnischer Zulassung im Rahmen der Einreisekontrolle auf der BAB 11, am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, angehalten und kontrolliert.
Pomellen (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hof zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Körperverletzung.
Der Mann sollte eine Geldstrafe in Höhe von 680,00 Euro entrichten. Bei Nichtzahlung der Geldstrafe waren 17 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken.
Des Weiteren sind noch Kosten des Verfahrens in Höhe von 86,00 Euro sowie ein Strafrest (nicht durch Haft vollstreckbar) in Höhe von 4,00 Euro zu zahlen.
Bei der Kontrolle wies sich der Mann mit seiner gültigen polnischen ID-Karte und seinem zeitlich gültigen polnischen Führerschein aus. Eine Abfrage im Führerscheinsystem ergab, dass er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, da der von ihm vorgelegte Führerschein als beschlagnahmt und für ungültig erklärt wurde. Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde erststattet.
Die geforderte Geldstrafe konnte nicht bezahlt werden, es erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Ein 47- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls gesucht.
Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3560,00 EUR sowie 155,00 EUR Verfahrenskosten und wendete damit eine 89- tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Die festgelegte Geldstrafe/ Verfahrenskosten zahlte auch ein 36- jähriger Pole und wendete damit eine 15- tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Die Staatsanwaltschaft Hannover suchte ihn mit Haftbefehl wegen Diebstahl.
Die Geldstrafe betrug 900,00 EUR. Des Weiteren waren 77,50 EUR Verfahrenskosten zu zahlen.
Der Mann sollte eine Geldstrafe in Höhe von 680,00 Euro entrichten. Bei Nichtzahlung der Geldstrafe waren 17 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken.
Des Weiteren sind noch Kosten des Verfahrens in Höhe von 86,00 Euro sowie ein Strafrest (nicht durch Haft vollstreckbar) in Höhe von 4,00 Euro zu zahlen.
Bei der Kontrolle wies sich der Mann mit seiner gültigen polnischen ID-Karte und seinem zeitlich gültigen polnischen Führerschein aus. Eine Abfrage im Führerscheinsystem ergab, dass er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, da der von ihm vorgelegte Führerschein als beschlagnahmt und für ungültig erklärt wurde. Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde erststattet.
Die geforderte Geldstrafe konnte nicht bezahlt werden, es erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Ein 47- jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls gesucht.
Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3560,00 EUR sowie 155,00 EUR Verfahrenskosten und wendete damit eine 89- tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Die festgelegte Geldstrafe/ Verfahrenskosten zahlte auch ein 36- jähriger Pole und wendete damit eine 15- tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Die Staatsanwaltschaft Hannover suchte ihn mit Haftbefehl wegen Diebstahl.
Die Geldstrafe betrug 900,00 EUR. Des Weiteren waren 77,50 EUR Verfahrenskosten zu zahlen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern