Bundespolizei vollstreckte am gestrigen Sonntag drei Haftbefehle
Am Sonntag konnten Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der BAB 11 drei polnische Staatsangehörige verhaften und nach Zahlung der festgelegten Geldstrafen der jeweils alternativ angedrohten Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Pasewalk / Pomellen (ots) - Der Auftakt machte gegen 08:20 Uhr ein 42jähriger Pole, der als Insasse in einem PKW mit niederländischer Zulassung auf der Bundesautobahn 11 aus Polen kommend kontrolliert wurde.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Strafvollstreckung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Demnach hat die Person eine Geldstrafe von 600,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 81,00 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen zu verbüßen.
Die Kontrolle des zweiten Polen ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Neuruppin zur Strafvollstreckung wegen Steuerhinterziehung. Der 38jährige, der nur eine halbe Stunde später ins Netz ging, hatte eine Geldstrafe von 450,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 88,00 Euro zu zahlen bzw. bei Nichtzahlung eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Den Abschluss bildete gegen 22:20 Uhr ein 39jähriger Pole.
Die Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Strafvollstreckung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Demnach hat die Person eine Geldstrafe von 140,00EUR, eine Restgeldstrafe von 60,00EUR sowie Kosten von 324,72EUR (Gesamt: 524,72EUR) zu zahlen.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Strafvollstreckung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Demnach hat die Person eine Geldstrafe von 600,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 81,00 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen zu verbüßen.
Die Kontrolle des zweiten Polen ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Neuruppin zur Strafvollstreckung wegen Steuerhinterziehung. Der 38jährige, der nur eine halbe Stunde später ins Netz ging, hatte eine Geldstrafe von 450,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 88,00 Euro zu zahlen bzw. bei Nichtzahlung eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Den Abschluss bildete gegen 22:20 Uhr ein 39jähriger Pole.
Die Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Strafvollstreckung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Demnach hat die Person eine Geldstrafe von 140,00EUR, eine Restgeldstrafe von 60,00EUR sowie Kosten von 324,72EUR (Gesamt: 524,72EUR) zu zahlen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern