Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle wegen Steuerhinterziehung und Betrug in Höhe von 30924 Euro
Bei der Kontrolle eines Linienbusses am 08.06.2026 gegen 15:40 Uhr wurde ein 50jähriger, der durchs Amtsgericht Tiergarten zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Steuerhinterziehung ausgeschrieben war, festgestellt.
Pasewalk / Pomellen (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Haftstrafe von 443 Tagen, die er durch die Zahlung von 30124,- Euro nebst 223,15 Euro Kosten hätte vermeiden können. Das gelang ihm nicht und so wurde gegen 20:40 Uhr in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
Bei der Durchsuchung wurden dann auch noch 2,8 g Cannabisblüten in einer Tüte sowie 3 g Kokain verpackt in mehreren Tüten gefunden, so dass er sich nun demnächst wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten muss. Der Sachverhalt wurde an den Zoll übergeben.
Gegen einen 28jährigen Deutschen, der als Mitreisender eines Reisebusses gegen 19:45 Uhr kontrolliert wurde, ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betruges. Da er die Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro nebst 89,50 Euro Verfahrenskosten, sowie einer Reststrafe von 80,00 Euro nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen in die JVA Neustrelitz überstellt.
Des Weiteren ergab die fahndungsmäßige Überprüfung noch drei weitere Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung wegen Betrug durch die STA Berlin sowie der STA Frankfurt/Oder bzw. zur Strafvollstreckung / Vermögensabschöpfung durch die STA Berlin.
Bei der Durchsuchung wurden dann auch noch 2,8 g Cannabisblüten in einer Tüte sowie 3 g Kokain verpackt in mehreren Tüten gefunden, so dass er sich nun demnächst wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten muss. Der Sachverhalt wurde an den Zoll übergeben.
Gegen einen 28jährigen Deutschen, der als Mitreisender eines Reisebusses gegen 19:45 Uhr kontrolliert wurde, ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betruges. Da er die Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro nebst 89,50 Euro Verfahrenskosten, sowie einer Reststrafe von 80,00 Euro nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen in die JVA Neustrelitz überstellt.
Des Weiteren ergab die fahndungsmäßige Überprüfung noch drei weitere Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung wegen Betrug durch die STA Berlin sowie der STA Frankfurt/Oder bzw. zur Strafvollstreckung / Vermögensabschöpfung durch die STA Berlin.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern