Haft nicht angetreten - Festnahme durch Bundespolizei
Am Montagabend (22.06.2026) wurde durch Bundespolizisten auf dem Bahnhof Neustrelitz ein 58-jähriger tunesischer Staatsangehöriger verhaftet.
Neustrelitz (ots) - Ursächlich hierfür war ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten im letzten Jahr, wonach der Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten aufgrund von Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde.
Der in Berlin wohnhafte Mann hat seine Haft zum vorgeschriebenen Termin jedoch nicht angetreten und war für die Behörden zudem nicht erreichbar. Somit hat im April dieses Jahres die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Tunesier Haftbefehl erlassen.
Nach Eröffnung des Haftbefehls im Bundespolizeirevier Neubrandenburg wurde der Verhaftete zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Der in Berlin wohnhafte Mann hat seine Haft zum vorgeschriebenen Termin jedoch nicht angetreten und war für die Behörden zudem nicht erreichbar. Somit hat im April dieses Jahres die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Tunesier Haftbefehl erlassen.
Nach Eröffnung des Haftbefehls im Bundespolizeirevier Neubrandenburg wurde der Verhaftete zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern