Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl nach Kontrolle im Regionalexpress
In der Nacht zu Montag (22.06.2026) informierte ein Zugbegleiter des RE 1 aus Hamburg kommend, die Bundespolizei über einen stark alkoholisierten Reisenden, der ohne gültigen Fahrausweis unterwegs war.
Schwerin (ots) - Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten den 30-Jährigen nach der Ankunft des Zuges in Schwerin.
Die Beamten bestätigten dabei zunächst den Verdacht des Erschleichens von Leistungen. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die Beamten fest, dass gegen den Algerier mehrere Aufenthaltsermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften sowie einen internationalen Fahndungshinweis. Darüber hinaus bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte den Mann zuvor aufgrund eines Vergehens nach dem Konsumcannabisgesetz.
Da der polizeibekannte Mann die geforderte Geldstrafe von 1.100 Euro nicht bezahlte, brachten die Beamten ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Die Beamten bestätigten dabei zunächst den Verdacht des Erschleichens von Leistungen. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die Beamten fest, dass gegen den Algerier mehrere Aufenthaltsermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften sowie einen internationalen Fahndungshinweis. Darüber hinaus bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte den Mann zuvor aufgrund eines Vergehens nach dem Konsumcannabisgesetz.
Da der polizeibekannte Mann die geforderte Geldstrafe von 1.100 Euro nicht bezahlte, brachten die Beamten ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern