Auf Streitgespräch folgt Verhaftung
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock vollstreckten am 12. Juni 2026 gegen 16:00 Uhr am Hauptbahnhof Schwerin einen Haftbefehl gegen einen 44-jährigen Deutschen.
Schwerin (ots) - Der Mann reiste mit dem RE 1 (4435) aus Richtung Hamburg zum Schweriner Hauptbahnhof. Ersten Erkenntnissen zufolge soll es im Zug zwischen ihm und einem anderen Reisenden zu einem Streitgespräch und im weiteren Verlauf zu einer Bedrohung gekommen sein.
Im Rahmen der Überprüfung der Personalien des 44-Jährigen stellten die Polizeibeamten fest, dass das Amtsgericht Niebüll wegen Nichterscheinens zur Hauptverhandlung einen Haftbefehl gegen den Mann erließ. Die Staatsanwaltschaft Flensburg erhob Anklage wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Da er der Ladung zur Hauptverhandlung trotz ordnungsgemäßer Belehrung über die Folgen des unentschuldigten Fernbleibens nicht nachkam, erließ das Amtsgericht Niebüll einen Haftbefehl.
Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab bei dem Mann gegen 17:00 Uhr einen Wert von 1,33 Promille.
Nachdem der Bereitschaftsrichter am 13. Juni 2026 die Aufrechterhaltung des Haftbefehls anordnete, verbrachten ihn die Bundespolizisten in eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Zudem leiteten die Polizeibeamten wegen des Verdachts der Bedrohung ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein.
Im Rahmen der Überprüfung der Personalien des 44-Jährigen stellten die Polizeibeamten fest, dass das Amtsgericht Niebüll wegen Nichterscheinens zur Hauptverhandlung einen Haftbefehl gegen den Mann erließ. Die Staatsanwaltschaft Flensburg erhob Anklage wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Da er der Ladung zur Hauptverhandlung trotz ordnungsgemäßer Belehrung über die Folgen des unentschuldigten Fernbleibens nicht nachkam, erließ das Amtsgericht Niebüll einen Haftbefehl.
Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab bei dem Mann gegen 17:00 Uhr einen Wert von 1,33 Promille.
Nachdem der Bereitschaftsrichter am 13. Juni 2026 die Aufrechterhaltung des Haftbefehls anordnete, verbrachten ihn die Bundespolizisten in eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Zudem leiteten die Polizeibeamten wegen des Verdachts der Bedrohung ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern