Autofahrer mit Haftbefehl gestoppt
(lei) Eine Zivilstreife der Polizeiautobahnstation Südosthessen hat am Freitagabend einen Autofahrer angehalten, der offenbar nicht das beste Verhältnis zu den Regeln des Straßenverkehrs hat.
Autobahn 66 / Maintal / Frankfurt (ots) - Der 47-Jährige war kurz nach 23 Uhr mit seinem Peugeot auf der Autobahn 66 in Fahrtrichtung Frankfurt unterwegs, als er den Beamten wegen seiner flotten Fahrweise auffiel.
Auf dem Streckenabschnitt zwischen Maintal-Bischofsheim und Frankfurt-Bergen-Enkheim gilt zwischen 22 und 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Der Mann fuhr jedoch durchgängig mit rund 150 Stundekilometern, in der Spitze maßen die Einsatzkräfte 156 "Sachen". Nach Abzug der Toleranz verblieb eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 148 km/h bei erlaubten 100 km/h. Am Ausbauende Bergen-Enkheim setzte sich die wenig regelkonforme Fahrt fort: Der Fahrer bog nach links in die Borsigallee ab, obwohl die Ampel rot zeigte.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich schließlich heraus, dass gegen den 47-Jährigen ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Die Fahrt endete daher zunächst auf der Dienststelle. Durch die Zahlung des offenen Betrags durch Angehörige rund zwei Stunden später konnte eine Verhaftung jedoch abgewendet werden.
Auf dem Streckenabschnitt zwischen Maintal-Bischofsheim und Frankfurt-Bergen-Enkheim gilt zwischen 22 und 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Der Mann fuhr jedoch durchgängig mit rund 150 Stundekilometern, in der Spitze maßen die Einsatzkräfte 156 "Sachen". Nach Abzug der Toleranz verblieb eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 148 km/h bei erlaubten 100 km/h. Am Ausbauende Bergen-Enkheim setzte sich die wenig regelkonforme Fahrt fort: Der Fahrer bog nach links in die Borsigallee ab, obwohl die Ampel rot zeigte.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich schließlich heraus, dass gegen den 47-Jährigen ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Die Fahrt endete daher zunächst auf der Dienststelle. Durch die Zahlung des offenen Betrags durch Angehörige rund zwei Stunden später konnte eine Verhaftung jedoch abgewendet werden.
Quelle: Hessen