Gemeinsame Kontrolle von Polizei und Ordnungsamt in Hadamar
© Flyer Regeln
Flyer Regeln
Gemeinsame Kontrolle von Polizei und Ordnungsamt in Hadamar, Hadamar, Donnerstag, 27.08.2026
Limburg (ots) - Im Rahmen einer gemeinsamen Verkehrskontrolle haben Polizei und Ordnungsamt der Stadt Hadamar am Donnerstag, 27.08.26, insbesondere E-Scooter im Straßenverkehr sowie die Sicherung von Kindern auf dem Schulweg kontrolliert.
Bei den E-Scooter-Kontrollen wurden mehrere Verstöße festgestellt. Unter anderem waren Personen mit den Fahrzeugen verbotswidrig auf Gehwegen unterwegs, was ein Bußgeld von 15 EUR bedeutet. In diesem Zusammenhang weisen Polizei und Ordnungsamt darauf hin, dass E-Scooter grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden dürfen - nicht auf dem Gehweg, sondern auf Radweg oder Straße. In einem Fall musste ein E-Scooter sichergestellt werden, da für das Fahrzeug der erforderliche Pflichtversicherungsschutz nicht bestand. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Sicherung von Kindern im Fahrzeug. Hierbei wurden ebenfalls Verstöße festgestellt: Kinder waren teilweise nicht oder nicht ordnungsgemäß mit den vorgeschriebenen Rückhalteeinrichtungen gesichert.
Neben der Ahndung der festgestellten Verstöße stand für die eingesetzten Kräfte insbesondere der präventive Gedanke im Vordergrund. Ziel der Kontrollen ist es, Verkehrsteilnehmer für die bestehenden Vorschriften zu sensibilisieren und damit insbesondere die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg und im Straßenverkehr nachhaltig zu erhöhen.
Polizei und Ordnungsamt kündigen an, entsprechende Kontrollen auch künftig durchzuführen.
Bei den E-Scooter-Kontrollen wurden mehrere Verstöße festgestellt. Unter anderem waren Personen mit den Fahrzeugen verbotswidrig auf Gehwegen unterwegs, was ein Bußgeld von 15 EUR bedeutet. In diesem Zusammenhang weisen Polizei und Ordnungsamt darauf hin, dass E-Scooter grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden dürfen - nicht auf dem Gehweg, sondern auf Radweg oder Straße. In einem Fall musste ein E-Scooter sichergestellt werden, da für das Fahrzeug der erforderliche Pflichtversicherungsschutz nicht bestand. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Sicherung von Kindern im Fahrzeug. Hierbei wurden ebenfalls Verstöße festgestellt: Kinder waren teilweise nicht oder nicht ordnungsgemäß mit den vorgeschriebenen Rückhalteeinrichtungen gesichert.
Neben der Ahndung der festgestellten Verstöße stand für die eingesetzten Kräfte insbesondere der präventive Gedanke im Vordergrund. Ziel der Kontrollen ist es, Verkehrsteilnehmer für die bestehenden Vorschriften zu sensibilisieren und damit insbesondere die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg und im Straßenverkehr nachhaltig zu erhöhen.
Polizei und Ordnungsamt kündigen an, entsprechende Kontrollen auch künftig durchzuführen.
Quelle: Hessen