Nach Erschleichen von Leistungen - Messer sichergestellt
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll ein 45-jähriger armenischer Staatsangehöriger ohne Ticket mit dem ICE579 von Neumünster nach Hamburg gefahren sein.
Hamburg (ots) - Gegenüber einem Zugbegleiter konnte der "Fahrgast" keinen Fahrschein vorzeigen und wollte sich auch nicht ausweisen. In der Folge wurde bei Einfahrt des ICE im Hamburger Hauptbahnhof eine Streife der Bundespolizei angefordert.
Auch gegenüber den Beamten konnte sich der Mann nicht ausweisen.
Im Rahmen einer Durchsuchung wurde in seiner Umhängetasche ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von etwa 8 Zentimetern aufgefunden und sichergestellt. Weshalb er das Messer mit sich führte, wollte er nicht angeben.
Nach Feststellung seiner Identität wurde er vor Ort entlassen.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Darüber hinaus wurde wegen des aufgefundenen Messers ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang:
- Waffen bieten trügerische Sicherheit! Sie können die eigene
Risikobereitschaft erhöhen
- Waffen führen dazu, andere Verhaltensmöglichkeiten zu
vernachlässigen
- Waffen können abgenommen und gegen den Träger verwendet
werden
- Waffen führen zur Gewalteskalation
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer
Täter und wer Opfer ist
Weitere Informationen zum Thema Gewalt unterwegs finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/gewalt-unterwegs/
Die aktuelle Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art finden Sie unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/6360445
RH
Auch gegenüber den Beamten konnte sich der Mann nicht ausweisen.
Im Rahmen einer Durchsuchung wurde in seiner Umhängetasche ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von etwa 8 Zentimetern aufgefunden und sichergestellt. Weshalb er das Messer mit sich führte, wollte er nicht angeben.
Nach Feststellung seiner Identität wurde er vor Ort entlassen.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Darüber hinaus wurde wegen des aufgefundenen Messers ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang:
- Waffen bieten trügerische Sicherheit! Sie können die eigene
Risikobereitschaft erhöhen
- Waffen führen dazu, andere Verhaltensmöglichkeiten zu
vernachlässigen
- Waffen können abgenommen und gegen den Träger verwendet
werden
- Waffen führen zur Gewalteskalation
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer
Täter und wer Opfer ist
Weitere Informationen zum Thema Gewalt unterwegs finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/gewalt-unterwegs/
Die aktuelle Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art finden Sie unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/6360445
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Quelle: Hamburg