Hauptbahnhof: Frau Mann mit 2.58 Promille - Ingewahrsamnahme durch Bundespolizei
© Atemalkoholtest, Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg
Atemalkoholtest, Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg
Am 27.08.2026 gegen 21:20 Uhr teilte ein aufmerksamer Bahnreisender einer Präsenzstreife der Bundespolizei mit, dass eine weibliche Person (Alter: 42 Jahre) auf dem Boden des Bahnsteigs zu den Gleisen 11 und 12 im Hamburger Hauptbahnhof liegen und sich dort nicht bewegen würde.
Hamburg (ots) - Die Bundespolizisten konnten anschließend eine auf dem Bahnsteigboden bei den Gleisen 11 und 12 liegende Frau antreffen. Sie zeigte zunächst keine offensichtlichen Vitalzeichen. Erst nach eingehender Prüfung und Setzung von Schmerzreizen konnten Vitalzeichen erkannt und die alkoholisierte Person geweckt werden. Die Bundespolizeistreife stellte schnell fest, dass die stark alkoholisierte Person nicht mehr "wegefähig" war. Versuche alleine zu gehen scheiterten. Zudem war sie alkoholbedingt nicht orientiert. So äußerte sie auf Nachfrage, dass sie gerade in Elmshorn und nicht in Hamburg sei. Die deutsche Staatsangehörige musste in Gewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt werden.
Bei einem Atemalkoholtest in der Wache stellten die Bundespolizisten einen sehr hohen Atemalkoholwert mit 2.58 Promille fest. Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit. Nach Ausnüchterung, Beruhigung und einem Präventionsgespräch konnte die Frau am 28.08.2026 um 00:04 Uhr wieder "wegefähig" entlassen werden.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Leider kommt es durch stark alkoholisierte Personen, verbunden mit leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen, immer wieder zu schweren Unfällen im Bahnbereich, insbesondere durch Gleisstürze. Häufig gefährden sich alkoholisierte Personen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
WL
Bei einem Atemalkoholtest in der Wache stellten die Bundespolizisten einen sehr hohen Atemalkoholwert mit 2.58 Promille fest. Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit. Nach Ausnüchterung, Beruhigung und einem Präventionsgespräch konnte die Frau am 28.08.2026 um 00:04 Uhr wieder "wegefähig" entlassen werden.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Leider kommt es durch stark alkoholisierte Personen, verbunden mit leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen, immer wieder zu schweren Unfällen im Bahnbereich, insbesondere durch Gleisstürze. Häufig gefährden sich alkoholisierte Personen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
WL
Quelle: Hamburg