Fehlender Fahrschein wird per Haftbefehl Gesuchtem zum Verhängnis - Festnahme durch Bundespolizei
Am 26.08.2026 nahmen Bundespolizisten gegen 15:05 Uhr am S-Bahnsteig des Bergedorfer Bahnhofs einen 40-jährigen Mann fest, der per Haftbefehl gesucht wurde.
Hamburg (ots) - Der tschechische Staatsangehörige war zuvor ohne gültige Fahrkarte mit der S2 vom S-Bahnhof Mittlerer Landweg nach Bergedorf gefahren.
Gegenüber Mitarbeitenden der DB Sicherheit konnte der Mann keinen Fahrschein und keine Ausweisdokumente zur Ausstellung einer Fahrpreisnacherhebung vorzeigen. In der Folge wurde eine Streife der Bundespolizei angefordert.
Die Einsatzkräfte stellten die Identität des Mannes fest. Dabei ergab eine Überprüfung seiner Personalien, dass er aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Erschleichens von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 40-Jährige hatte eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nicht gezahlt und war bislang "untergetaucht".
Nun muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verbüßen.
Anschließend wurde der Mann dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof zugeführt.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Haftanstalt gebracht.
Gegen den Beschuldigten wurde zudem ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen in diesem Verfahren führt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.
RH
Gegenüber Mitarbeitenden der DB Sicherheit konnte der Mann keinen Fahrschein und keine Ausweisdokumente zur Ausstellung einer Fahrpreisnacherhebung vorzeigen. In der Folge wurde eine Streife der Bundespolizei angefordert.
Die Einsatzkräfte stellten die Identität des Mannes fest. Dabei ergab eine Überprüfung seiner Personalien, dass er aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Erschleichens von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 40-Jährige hatte eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nicht gezahlt und war bislang "untergetaucht".
Nun muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verbüßen.
Anschließend wurde der Mann dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof zugeführt.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Haftanstalt gebracht.
Gegen den Beschuldigten wurde zudem ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen in diesem Verfahren führt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.
RH
Quelle: Hamburg