Herbsttagung des Bundeskriminalamts 2026: "Neue Bedrohungen, neue Strategien - ein Paradigmenwechsel?" Einladung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter
Das Bundeskriminalamt (BKA) veranstaltet am 11. und 12.
Wiesbaden (ots) - November 2026 seine jährliche Herbsttagung unter dem Titel "Neue Bedrohungen, neue Strategien - ein Paradigmenwechsel?".
Wir laden Sie ein, sich ab sofort für die Präsenzteilnahme vor Ort im Radialsystem in Berlin oder alternativ für die digitale Teilnahme anzumelden.
Thema: ""Neue Bedrohungen, neue Strategien - ein Paradigmenwechsel?"
Termin: Mittwoch, 11.11.2026, Donnerstag, 12.11.2026
Ort: Radialsystem, Holzmarktstraße 33, 10243 Berlin
Programm:
Das aktuelle Tagungsprogramm finden Sie auf der BKA-Webseite unter: www.bka.de/HT.
Anmeldung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter:
Bitte akkreditieren Sie sich bis zum 4. November 2026 per E-Mail an [email protected]. Geben Sie dabei Ihren Namen, das vertretene Medium sowie - bei Teilnahme vor Ort - zusätzlich Geburtsdatum und -ort bzw. - bei digitaler Teilnahme - Ihre persönliche E-Mail-Adresse an.
Den Zugang zur digitalen Eventplattform erhalten Sie eine Woche vor der Veranstaltung.
Hinweis für Kamerateams:
Übertragungen aus dem Veranstaltungssaal sind möglich. Bitte wenden Sie sich bei Ihrer Ankunft an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKA-Pressestelle, diese helfen Ihnen gerne weiter.
Rechtliche Informationen zur Datenerhebung:
Dem Bundeskriminalamt obliegt gemäß §8 Abs. 1 BKAG die Sicherung eigenen Veranstaltungen gegen Gefahren, welche die Erfüllung seiner Aufgaben beeinträchtigen.
Vor dem Hintergrund der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages, erhebt das BKA personenbezogene Daten derjenigen, die an der Veranstaltung des BKA teilnehmen. Mit der Datenerhebung verfolgt das BKA das Ziel, mögliche Gefahrenquellen festzustellen und erforderlichenfalls geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen zu treffen.
Die Befugnis zur Datenerhebung folgt aus § 9 Abs. 2 S. 1 BKAG. Hiernach kann das BKA personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung der behördlichen Eigenschutzaufgaben gemäß § 8 BKAG erforderlich ist. Eine Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung setzt die Befugnisnorm nicht voraus.
Wir laden Sie ein, sich ab sofort für die Präsenzteilnahme vor Ort im Radialsystem in Berlin oder alternativ für die digitale Teilnahme anzumelden.
Thema: ""Neue Bedrohungen, neue Strategien - ein Paradigmenwechsel?"
Termin: Mittwoch, 11.11.2026, Donnerstag, 12.11.2026
Ort: Radialsystem, Holzmarktstraße 33, 10243 Berlin
Programm:
Das aktuelle Tagungsprogramm finden Sie auf der BKA-Webseite unter: www.bka.de/HT.
Anmeldung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter:
Bitte akkreditieren Sie sich bis zum 4. November 2026 per E-Mail an [email protected]. Geben Sie dabei Ihren Namen, das vertretene Medium sowie - bei Teilnahme vor Ort - zusätzlich Geburtsdatum und -ort bzw. - bei digitaler Teilnahme - Ihre persönliche E-Mail-Adresse an.
Den Zugang zur digitalen Eventplattform erhalten Sie eine Woche vor der Veranstaltung.
Hinweis für Kamerateams:
Übertragungen aus dem Veranstaltungssaal sind möglich. Bitte wenden Sie sich bei Ihrer Ankunft an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BKA-Pressestelle, diese helfen Ihnen gerne weiter.
Rechtliche Informationen zur Datenerhebung:
Dem Bundeskriminalamt obliegt gemäß §8 Abs. 1 BKAG die Sicherung eigenen Veranstaltungen gegen Gefahren, welche die Erfüllung seiner Aufgaben beeinträchtigen.
Vor dem Hintergrund der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages, erhebt das BKA personenbezogene Daten derjenigen, die an der Veranstaltung des BKA teilnehmen. Mit der Datenerhebung verfolgt das BKA das Ziel, mögliche Gefahrenquellen festzustellen und erforderlichenfalls geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen zu treffen.
Die Befugnis zur Datenerhebung folgt aus § 9 Abs. 2 S. 1 BKAG. Hiernach kann das BKA personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung der behördlichen Eigenschutzaufgaben gemäß § 8 BKAG erforderlich ist. Eine Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung setzt die Befugnisnorm nicht voraus.
Quelle: Bundesbehörden