Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf der B 25 durch die VPI Augsburg
Harburg - Am Dienstag, den 19.05.2026, führten die Schwerverkehr- und Gefahrgutkontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg zusammen mit der Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth, der Autobahnpolizeistation Gersthofen und der Polizeiinspektion Donauwörth Schwerpunktkontrollen im Zusammenhang mit der Überwachung des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der B 25 durch.
Augsburg (ots) - An der Kontrollstelle bei Ebermergen wurden in der Kontrollzeit 30 Lkws und ihre Fahrer zur Kontrolle angehalten.
Bei 14 Lkws waren keine Beanstandungen feststellbar.
16 Lkws und deren Fahrer mussten wegen verschiedener, gleichzeitig begangener Verstöße Anzeigen erstellt werden.
Sieben der zu beanstandenden LKW-Fahrern waren deutsche Staatsbürger.
Bei den restlichen neun Fahrern, handelte es sich um EU-Bürger aus verschiedenen EU-Ländern, die gleich vor Ort eine Sicherheitsleistung entrichten mussten.
Es wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von 2092,50 EUR erhoben.
Zur Anzeige kamen folgende Delikte:
- 8 x Geschwindigkeitsverstoß gem. StVO
- 6 x Überholverbot gem. StVO
- 6 x Fahrpersonalgesetz
- 2 x Ladungssicherung gem. StVO
- 2 x Güterkraftverkehrsgesetz
Bei zwei Sattelzügen musste die Weiterfahrt wegen Ladungssicherung untersagt werden. Beide Lkw wurden zum Abladen nach Donauwörth begleitet.
Ein Sattelzug, mit Fichten - Fixlängen beladen, wurde im angrenzenden Zementwerk verwogen. Der Holzlaster war im Toleranzbereich und musste lediglich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung beanstandet werden.
Bei 14 Lkws waren keine Beanstandungen feststellbar.
16 Lkws und deren Fahrer mussten wegen verschiedener, gleichzeitig begangener Verstöße Anzeigen erstellt werden.
Sieben der zu beanstandenden LKW-Fahrern waren deutsche Staatsbürger.
Bei den restlichen neun Fahrern, handelte es sich um EU-Bürger aus verschiedenen EU-Ländern, die gleich vor Ort eine Sicherheitsleistung entrichten mussten.
Es wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von 2092,50 EUR erhoben.
Zur Anzeige kamen folgende Delikte:
- 8 x Geschwindigkeitsverstoß gem. StVO
- 6 x Überholverbot gem. StVO
- 6 x Fahrpersonalgesetz
- 2 x Ladungssicherung gem. StVO
- 2 x Güterkraftverkehrsgesetz
Bei zwei Sattelzügen musste die Weiterfahrt wegen Ladungssicherung untersagt werden. Beide Lkw wurden zum Abladen nach Donauwörth begleitet.
Ein Sattelzug, mit Fichten - Fixlängen beladen, wurde im angrenzenden Zementwerk verwogen. Der Holzlaster war im Toleranzbereich und musste lediglich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung beanstandet werden.
Quelle: Bayern