Polizei stellt mehrere Verstöße bei Kontrolle eines Lkw-Gespanns fest
A8 / Streitheimer Forst Süd - Am Dienstag (18.08.2026) kontrollierte die Verkehrspolizei Augsburg auf der Autobahn A8 auf dem Parkplatz Streitheimer Forst Süd einen orangenen Lkw mit Anhänger.
Augsburg (ots) - Am Lkw waren rote Händlerkennzeichen angebracht.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 54-jährige Fahrer mit seinem Gewerbe verschiedene Fahrzeuge quer durch Deutschland überführte, um diese in Augsburg aufzubereiten und anschließend in das Ausland zu verbringen. Aufgrund der gewerblichen Nutzung des Gespanns waren entsprechende rechtliche Voraussetzungen zu beachten.
Der Fahrer konnte jedoch nicht die für das Gespann erforderliche Fahrerlaubnisklasse vorweisen. Damit verfügte er auch nicht über die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation. Zudem bestand gegen ihn bereits seit mehr als einem Jahr eine Gewerbeuntersagung.
Weitere Verstöße stellten die Beamten bei der Kontrolle des digitalen Fahrtenschreibers fest. Der Fahrer besaß keine Fahrerkarte und hatte diese folglich auch nicht in den Fahrtenschreiber gesteckt. Zudem hielt er die zulässigen Geschwindigkeiten nicht ein.
Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt aufgrund der oben genannten Verstöße sowie der nicht ausreichenden Profiltiefe eines Anhängerreifens untersagt.
Der 54-jährige Fahrer besitzt die kosovarische Staatsangehörigkeit.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 54-jährige Fahrer mit seinem Gewerbe verschiedene Fahrzeuge quer durch Deutschland überführte, um diese in Augsburg aufzubereiten und anschließend in das Ausland zu verbringen. Aufgrund der gewerblichen Nutzung des Gespanns waren entsprechende rechtliche Voraussetzungen zu beachten.
Der Fahrer konnte jedoch nicht die für das Gespann erforderliche Fahrerlaubnisklasse vorweisen. Damit verfügte er auch nicht über die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation. Zudem bestand gegen ihn bereits seit mehr als einem Jahr eine Gewerbeuntersagung.
Weitere Verstöße stellten die Beamten bei der Kontrolle des digitalen Fahrtenschreibers fest. Der Fahrer besaß keine Fahrerkarte und hatte diese folglich auch nicht in den Fahrtenschreiber gesteckt. Zudem hielt er die zulässigen Geschwindigkeiten nicht ein.
Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt aufgrund der oben genannten Verstöße sowie der nicht ausreichenden Profiltiefe eines Anhängerreifens untersagt.
Der 54-jährige Fahrer besitzt die kosovarische Staatsangehörigkeit.
Quelle: Bayern