Polizei ermittelt wegen Trunkenheit im Verkehr auf E-Scootern
Innenstadt - Am Wochenende stoppte die Polizei im Augsburger Innenstadtbereich zwei E-Scooter-Fahrer, die unter Alkoholeinfluss unterwegs waren.
Augsburg (ots) - Fall 1 (Maximilianstraße): Am Sonntag (16.08.2026) kontrollierten Beamte gegen 07.08 Uhr einen 25-jährigen E-Scooter-Fahrer. Bei dem Fahrer wurde eine Alkoholisierung festgestellt. Zudem zeigten sich deutliche Anzeichen für den Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt, stellten den Führerschein sicher und veranlassten eine Blutentnahme.
Fall 2 (Volkhartstraße): Am Samstag (15.08.2026) fiel einer Streife gegen 03.00 Uhr ein 22-jähriger E-Scooter-Fahrer auf, der in Schlangenlinien über mehrere Fahrstreifen unterwegs war. Auch hier wurde bei dem Fahrer eine Alkoholisierung festgestellt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet.
Die Polizeiinspektion Augsburg Mitte ermittelt nun in beiden Fällen wegen dem Verdacht der Trunkenheit im Verkehr.
Hinweis der Polizei:
Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) gelten gesetzlich als Kraftfahrzeuge. Dementsprechend gelten die gleichen Promillegrenzen und juristischen Konsequenzen wie beim Autofahren:
- 0,5-Promille-Grenze: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zur Folge haben.
- Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille: Ab diesem Wert (sowie ab 0,3 Promille bei auffälliger Fahrweise oder Unfall) liegt eine Straftat vor. Dies führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Punkten im Fahreignungsregister.
- Fahranfänger: Für Personen in der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Fall 2 (Volkhartstraße): Am Samstag (15.08.2026) fiel einer Streife gegen 03.00 Uhr ein 22-jähriger E-Scooter-Fahrer auf, der in Schlangenlinien über mehrere Fahrstreifen unterwegs war. Auch hier wurde bei dem Fahrer eine Alkoholisierung festgestellt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet.
Die Polizeiinspektion Augsburg Mitte ermittelt nun in beiden Fällen wegen dem Verdacht der Trunkenheit im Verkehr.
Hinweis der Polizei:
Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) gelten gesetzlich als Kraftfahrzeuge. Dementsprechend gelten die gleichen Promillegrenzen und juristischen Konsequenzen wie beim Autofahren:
- 0,5-Promille-Grenze: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zur Folge haben.
- Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille: Ab diesem Wert (sowie ab 0,3 Promille bei auffälliger Fahrweise oder Unfall) liegt eine Straftat vor. Dies führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Punkten im Fahreignungsregister.
- Fahranfänger: Für Personen in der Probezeit sowie unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Quelle: Bayern