Polizei ermittelt nach tätlichem Angriff auf Polizeibeamte
Innenstadt - Am Samstag (11.07.2026) kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in der Katharinengasse.
Augsburg (ots) - Gegen 00.00 Uhr trafen die eingesetzten Polizeibeamten auf eine am Boden liegende 38-jährige Frau und einen 38-jährigen Mann. Die 38-Jährige schien augenscheinlich schwer verletzt. Der 38-Jährige stand auf, wurde zunehmend aggressiver und wollte zur 38-Jährigen gehen. Eine Polizeibeamtin hielt den 38-Jährigen auf, woraufhin dieser der Polizeibeamten ins Gesicht schlug. Dabei beschädigte er die Brille der Polizeibeamtin. Zudem verletzte sich die Beamtin leicht. Unter Widerstandshandlungen brachten die Polizeibeamten den 38-Jährigen zu Boden und fixierten ihn mittels Handfesseln. Die 38-Jährige wurde mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.
Polizeibeamte brachten den 38-Jährigen zur Polizeidienststelle. Hierbei beleidigte der 38-Jährige die Polizeibeamten.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,7 Promille.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde der 38-Jährige am 13.07.2026 einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt und anschließend entlassen.
Die Polizei ermittelt nun u.a. wegen Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidung gegen den 38-jährigen Mann.
Der 38-Jährige und die 38-Jährige besitzen die lettische Staatsangehörigkeit.
Polizeibeamte brachten den 38-Jährigen zur Polizeidienststelle. Hierbei beleidigte der 38-Jährige die Polizeibeamten.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,7 Promille.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde der 38-Jährige am 13.07.2026 einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt und anschließend entlassen.
Die Polizei ermittelt nun u.a. wegen Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidung gegen den 38-jährigen Mann.
Der 38-Jährige und die 38-Jährige besitzen die lettische Staatsangehörigkeit.
Quelle: Bayern