Haftstrafe wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben
© Symbolbild: Mediendatenbank der Zollverwaltung - Zollstock Schwarzarbeiter
Symbolbild: Mediendatenbank der Zollverwaltung - Zollstock Schwarzarbeiter
Zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe wurde ein Angeklagter vom Landgericht Ingolstadt wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben verurteilt.
Augsburg/Ingolstadt/Oberbayern/Schwaben (ots) - Die Bewährung setzte der Vorsitzende der 1. Strafkammer auf drei Jahre fest.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg führte umfangreiche Ermittlungen gegen den Geschäftsführer einer im Raum Ingolstadt ansässigen Eisenflechter- und Abbruchfirma durch. Im Fokus stand der Verdacht, dass die Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Durch einen Abgleich von Geschäftsunterlagen mit den Arbeitszeitaufschreibungen der Arbeiter stellte die FKS des Hauptzollamts Augsburg erhebliche Abweichungen fest. Obwohl der Beschuldigte wusste, dass bereits ein Strafverfahren gegen ihn anhängig war, führte er seine bewährte Praxis weiter.
Als er anderweitig bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Dresden als Käufer von Scheinrechnungen in Erscheinung trat, führte das zur Einleitung eines weiteren Verfahrens gegen ihn. Das durch Scheinrechnungen generierte Geld diente unter anderem für Schwarzlohnzahlungen.
Der verursachte finanzielle Schaden beläuft sich auf knapp 1,2 Millionen Euro.
Interessiert mehr über die vielfältigen Aufgaben des Zolls zu erfahren?
Wir sind der ZOLL - beim Tag der offenen Tür des Hauptzollamts Augsburg beim Zollamt Göggingen, Depotstraße 8, 86199 Göggingen, können Sie sich ein Bild vom breiten Arbeitsspektrum beim Zoll machen. Von 12:30 bis 16:00 Uhr stehen Ihnen die Zollbeamtinnen und -beamten Rede und Antwort. Sie können sich auf ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm freuen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg führte umfangreiche Ermittlungen gegen den Geschäftsführer einer im Raum Ingolstadt ansässigen Eisenflechter- und Abbruchfirma durch. Im Fokus stand der Verdacht, dass die Arbeitnehmer nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Durch einen Abgleich von Geschäftsunterlagen mit den Arbeitszeitaufschreibungen der Arbeiter stellte die FKS des Hauptzollamts Augsburg erhebliche Abweichungen fest. Obwohl der Beschuldigte wusste, dass bereits ein Strafverfahren gegen ihn anhängig war, führte er seine bewährte Praxis weiter.
Als er anderweitig bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Dresden als Käufer von Scheinrechnungen in Erscheinung trat, führte das zur Einleitung eines weiteren Verfahrens gegen ihn. Das durch Scheinrechnungen generierte Geld diente unter anderem für Schwarzlohnzahlungen.
Der verursachte finanzielle Schaden beläuft sich auf knapp 1,2 Millionen Euro.
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Wir sind der ZOLL - beim Tag der offenen Tür des Hauptzollamts Augsburg beim Zollamt Göggingen, Depotstraße 8, 86199 Göggingen, können Sie sich ein Bild vom breiten Arbeitsspektrum beim Zoll machen. Von 12:30 bis 16:00 Uhr stehen Ihnen die Zollbeamtinnen und -beamten Rede und Antwort. Sie können sich auf ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm freuen.
Quelle: Bayern