Zwei Pässe, 32 Tage zu lange im Schengenraum - Bundespolizei stoppt Einreise
© Bundespolizei Waidhaus - Grenzkontrollen an der A6
Bundespolizei Waidhaus - Grenzkontrollen an der A6
Waidhaus - Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am frühen Donnerstagmorgen (3. September) bei den Grenzkontrollen auf der A6 die versuchte unerlaubte Einreise eines Osteuropäers verhindert.
Waidhaus (ots) - Bei der Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann mit zwei Reisepässen insgesamt bereits 122 Tage im Schengenraum verbracht hatte. Damit überschritt er die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer um 32 Tage. Die Bundespolizei nahm den Mann fest. Seine Zurückweisung auf dem Luftweg in sein Heimatland ist noch für Donnerstag vorgesehen.
Gegen 4:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten den 37-Jährigen Moldauer bei seiner Einreise nach Deutschland. Der moldauische Staatsangehörige wies sich zunächst mit einem gültigen Reisepass aus. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann noch einen weiteren Reisepass besitzt. Deshalb nahmen sie auch die mit diesem Dokument erfassten Reisebewegungen genauer unter die Lupe. Die Auswertung beider Reisepässe ergab schließlich, dass sich der Moldauer innerhalb des maßgeblichen Zeitraums bereits insgesamt 122 Tage im Schengengebiet aufgehalten hatte.
Moldauische Staatsangehörige dürfen sich grundsätzlich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum aufhalten. Der 37-Jährige hatte diese zulässige Aufenthaltsdauer bereits um 32 Tage überschritten. Eine erneute Einreise nach Deutschland war damit nicht mehr zulässig.
Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz ein. Gleichzeitig bereiteten sie seine Zurückweisung vor. Noch am Donnerstag soll der 37-Jährige auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückkehren. Neben der Zurückweisung nach Moldau erwartet den 37-Jährigen noch eine dreijährige Einreisesperre in den Schengenraum.
Grundsätzlich wäre in einem solchen Fall auch eine Zurückweisung in die Tschechische Republik möglich, da der Mann von dort nach Deutschland eingereist war. Soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen, räumt die Bundespolizeiinspektion Waidhaus jedoch der unmittelbaren Zurückweisung in das jeweilige Heimatland Vorrang ein. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass eine Person lediglich in einen angrenzenden Schengenstaat zurückgewiesen wird und von dort erneut versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen.
Dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt, zeigen die Zahlen des vergangenen Monats: Allein im August führte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus in zwölf ähnlich gelagerten Fällen Zurückweisungen auf dem Luftweg unmittelbar in die jeweiligen Heimatländer durch. Zudem erließ die Bundespolizei in allen Fällen mehrjährige Wiedereinreisesperren.
Gegen 4:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten den 37-Jährigen Moldauer bei seiner Einreise nach Deutschland. Der moldauische Staatsangehörige wies sich zunächst mit einem gültigen Reisepass aus. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann noch einen weiteren Reisepass besitzt. Deshalb nahmen sie auch die mit diesem Dokument erfassten Reisebewegungen genauer unter die Lupe. Die Auswertung beider Reisepässe ergab schließlich, dass sich der Moldauer innerhalb des maßgeblichen Zeitraums bereits insgesamt 122 Tage im Schengengebiet aufgehalten hatte.
Moldauische Staatsangehörige dürfen sich grundsätzlich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum aufhalten. Der 37-Jährige hatte diese zulässige Aufenthaltsdauer bereits um 32 Tage überschritten. Eine erneute Einreise nach Deutschland war damit nicht mehr zulässig.
Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz ein. Gleichzeitig bereiteten sie seine Zurückweisung vor. Noch am Donnerstag soll der 37-Jährige auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückkehren. Neben der Zurückweisung nach Moldau erwartet den 37-Jährigen noch eine dreijährige Einreisesperre in den Schengenraum.
Grundsätzlich wäre in einem solchen Fall auch eine Zurückweisung in die Tschechische Republik möglich, da der Mann von dort nach Deutschland eingereist war. Soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen, räumt die Bundespolizeiinspektion Waidhaus jedoch der unmittelbaren Zurückweisung in das jeweilige Heimatland Vorrang ein. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass eine Person lediglich in einen angrenzenden Schengenstaat zurückgewiesen wird und von dort erneut versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen.
Dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt, zeigen die Zahlen des vergangenen Monats: Allein im August führte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus in zwölf ähnlich gelagerten Fällen Zurückweisungen auf dem Luftweg unmittelbar in die jeweiligen Heimatländer durch. Zudem erließ die Bundespolizei in allen Fällen mehrjährige Wiedereinreisesperren.
Quelle: Bayern