Streit um Pfandflasche endet mit Schlag ins Gesicht
Nürnberg - Ein 47-jähriger Iraker hat am Dienstag (2. Juni) im Hauptbahnhof Nürnberg einen 31-jährigen Syrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Nürnberg (ots) - Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung.
Am Dienstagnachmittag, gerieten zwei Männer im am Gleis 18 stehenden Regionalexpress RE90 in einen Streit. Ursächlich war eine Pfandflasche, welche beide Pfandsammler zuerst gesehen haben wollten. Im Verlauf des Streits schlug der Iraker dem Syrer mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser kurz zu Boden ging.
Mitarbeiter der Deutschen Bahn wurden auf den Vorfall aufmerksam und zogen die Bundespolizei hinzu. Nachdem diese die Kontrahenten trennen konnte, wurde der 31-Jährige noch ärztlich betreut, eine Behandlung war aber nicht nötig. Beide Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Gegen den 47-jährigen Iraker leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein. Der Mann ist der Polizei bereits bekannt: Er ist wegen Diebstahls, Bedrohung und Beleidigung mehrmals in Erscheinung getreten und hat bereits eine Freiheitsstrafe wegen Hausfriedensbruchs verbüßt.
Am Dienstagnachmittag, gerieten zwei Männer im am Gleis 18 stehenden Regionalexpress RE90 in einen Streit. Ursächlich war eine Pfandflasche, welche beide Pfandsammler zuerst gesehen haben wollten. Im Verlauf des Streits schlug der Iraker dem Syrer mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser kurz zu Boden ging.
Mitarbeiter der Deutschen Bahn wurden auf den Vorfall aufmerksam und zogen die Bundespolizei hinzu. Nachdem diese die Kontrahenten trennen konnte, wurde der 31-Jährige noch ärztlich betreut, eine Behandlung war aber nicht nötig. Beide Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Gegen den 47-jährigen Iraker leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein. Der Mann ist der Polizei bereits bekannt: Er ist wegen Diebstahls, Bedrohung und Beleidigung mehrmals in Erscheinung getreten und hat bereits eine Freiheitsstrafe wegen Hausfriedensbruchs verbüßt.
Quelle: Bayern