Schwarzfahrer am Nürnberger Hauptbahnhof mit Haftbefehl gesucht
Nürnberg - Die Bundespolizei hat am Mittwochmorgen (29. April) einen 25-jährigen Tunesier am Hauptbahnhof Nürnberg festgenommen.
Nürnberg (ots) - Bei einer Personenkontrolle wegen Schwarzfahrens kam ein offener Haftbefehl zum Vorschein. Die Landespolizei übernimmt, da sich der junge Mann außerdem unerlaubt in Deutschland aufhält.
Am Mittwochmorgen konnte ein 25-jähriger Tunesier bei einer Fahrscheinkontrolle am Nürnberger Hauptbahnhof keine Fahrkarte vorzeigen. Eine hinzugezogene Streife der Bundespolizeiinspektion Nürnberg führten den jungen Mann einer Personenkontrolle zu. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit einem Haftbefehl nach dem Mann suchte. Ein Gericht hatte ihn zuvor wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlt hatte. Als Konsequenz drohten ihm vier Tage Haft. Den geforderten Geldbetrag zahlte der 25-Jährige noch vor Ort, sodass die Haft abgewendet wurde. Außerdem stellte die Bundespolizei fest, dass die Aufenthaltsgenehmigung des Mannes abgelaufen war. Er hält sich somit illegal in Deutschland auf und ist ausreisepflichtig. Die bayerische Landespolizei übernimmt die weiteren Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung.
Der Mann ist der Polizei bereits wegen verschiedener Straftaten bekannt.
Am Mittwochmorgen konnte ein 25-jähriger Tunesier bei einer Fahrscheinkontrolle am Nürnberger Hauptbahnhof keine Fahrkarte vorzeigen. Eine hinzugezogene Streife der Bundespolizeiinspektion Nürnberg führten den jungen Mann einer Personenkontrolle zu. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit einem Haftbefehl nach dem Mann suchte. Ein Gericht hatte ihn zuvor wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlt hatte. Als Konsequenz drohten ihm vier Tage Haft. Den geforderten Geldbetrag zahlte der 25-Jährige noch vor Ort, sodass die Haft abgewendet wurde. Außerdem stellte die Bundespolizei fest, dass die Aufenthaltsgenehmigung des Mannes abgelaufen war. Er hält sich somit illegal in Deutschland auf und ist ausreisepflichtig. Die bayerische Landespolizei übernimmt die weiteren Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung.
Der Mann ist der Polizei bereits wegen verschiedener Straftaten bekannt.
Quelle: Bayern