Ohne Fahrkarte unterwegs: Haftbefehl am Hauptbahnhof Ingolstadt festgestellt
Ingolstadt - Ein 29-jähriger Syrer ist am Donnerstag (30. April) in einem Zug am Hauptbahnhof Ingolstadt kontrolliert worden.
Nürnberg (ots) - Er hatte keinen Fahrschein dabei und gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der Leistungserschleichung.
Am Donnerstag gegen 12 Uhr kontrollierte ein Zugbegleiter einen 29-jährigen Fahrgast in einem Zug am Hauptbahnhof Ingolstadt. Der Mann konnte keine Fahrkarte vorzeigen. Zur Feststellung seiner Personalien und zur Aufnahme des Sachverhalts zog der Zugbegleiter die Bundespolizei hinzu.
Die Bundespolizisten überprüften den Mann und stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg seit dem 11. März 2026 per Haftbefehl nach ihm suchte. Ursächlich hierfür war eine noch offene Strafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Durch Zahlung einer Geldbuße war es ihm möglich, eine mehrtägige Haftstrafe zu umgehen. Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Leistungserschleichung ein. Der Syrer war der Polizei bereits wegen mehrerer Diebstähle bekannt und hatte wegen räuberischen Diebstahls schon eine Freiheitsstrafe verbüßt.
Am Donnerstag gegen 12 Uhr kontrollierte ein Zugbegleiter einen 29-jährigen Fahrgast in einem Zug am Hauptbahnhof Ingolstadt. Der Mann konnte keine Fahrkarte vorzeigen. Zur Feststellung seiner Personalien und zur Aufnahme des Sachverhalts zog der Zugbegleiter die Bundespolizei hinzu.
Die Bundespolizisten überprüften den Mann und stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg seit dem 11. März 2026 per Haftbefehl nach ihm suchte. Ursächlich hierfür war eine noch offene Strafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Durch Zahlung einer Geldbuße war es ihm möglich, eine mehrtägige Haftstrafe zu umgehen. Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Leistungserschleichung ein. Der Syrer war der Polizei bereits wegen mehrerer Diebstähle bekannt und hatte wegen räuberischen Diebstahls schon eine Freiheitsstrafe verbüßt.
Quelle: Bayern