Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle bei Grenzkontrollen
© Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke
Am vergangenen Wochenende (17./18. Oktober) hat die Bundespolizei nach vorangegangenen Grenzkontrollen an der BAB 96 und in Lindau-Zech einen Untersuchungs- sowie einen Sicherungshaftbefehl vollstreckt und beide Männer in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Lindau (ots) - Am Freitagabend (16. Oktober) kontrollierten Beamte der bayerischen Grenzpolizei in Lindau-Zech einen ukrainischen Staatsangehörigen, der zu Fuß die Grenze passieren wollte. Da der 33-Jährige lediglich im Besitz eines Reisepasses war, wurde er zuständigkeitshalber der Bundespolizei übergeben.
Die Bundespolizisten fanden heraus, dass gegen den 33-Jährigen seit einem Jahr ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik vorlag, welches noch bis 2030 gültig ist. Außerdem hatte der Ukrainer, der erstmals Ende 2023 nach Deutschland eingereist war, wegen schweren Diebstahls und Bandendiebstahls bereits in Strafhaft gesessen.
Weiterhin recherchierten die Beamten, dass gegen den Mann eine Aufenthaltsermittlung des Ausländeramtes Leonberg vorlag.
Wie sich herausstellte, hatten Freilassinger Bundespolizisten den Ukrainer erst am 13. Oktober beim Versuch der unerlaubten Einreise entgegen der Wiedereinreisesperre aufgegriffen und nach Österreich zurückgewiesen.
Die Lindauer Bundespolizisten zeigten den 33-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz an und führten ihn am Samstagvormittag beim Amtsgericht Kempten vor. Anschließend wurde der Mann zur Durchführung der Untersuchungshaft in die dortige Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am Samstagabend (17. Oktober) kontrollierten Lindauer Bundespolizisten an der Kontrollstelle Sigmarszell einen rumänischen Fahrzeuglenker. Bei der Überprüfung des 25-Jährigen schlug der Fahndungscomputer an. Gegen den Mann lag ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Augsburg vor.
Der Rumäne war bereits 2024 wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In dieser Zeit wurde er jedoch erneut straffällig.
Die Bundespolizisten führten den Rumänen am Sonntagvormittag beim Amtsgericht Augsburg vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen ein.
Die Bundespolizisten fanden heraus, dass gegen den 33-Jährigen seit einem Jahr ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik vorlag, welches noch bis 2030 gültig ist. Außerdem hatte der Ukrainer, der erstmals Ende 2023 nach Deutschland eingereist war, wegen schweren Diebstahls und Bandendiebstahls bereits in Strafhaft gesessen.
Weiterhin recherchierten die Beamten, dass gegen den Mann eine Aufenthaltsermittlung des Ausländeramtes Leonberg vorlag.
Wie sich herausstellte, hatten Freilassinger Bundespolizisten den Ukrainer erst am 13. Oktober beim Versuch der unerlaubten Einreise entgegen der Wiedereinreisesperre aufgegriffen und nach Österreich zurückgewiesen.
Die Lindauer Bundespolizisten zeigten den 33-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz an und führten ihn am Samstagvormittag beim Amtsgericht Kempten vor. Anschließend wurde der Mann zur Durchführung der Untersuchungshaft in die dortige Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am Samstagabend (17. Oktober) kontrollierten Lindauer Bundespolizisten an der Kontrollstelle Sigmarszell einen rumänischen Fahrzeuglenker. Bei der Überprüfung des 25-Jährigen schlug der Fahndungscomputer an. Gegen den Mann lag ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Augsburg vor.
Der Rumäne war bereits 2024 wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In dieser Zeit wurde er jedoch erneut straffällig.
Die Bundespolizisten führten den Rumänen am Sonntagvormittag beim Amtsgericht Augsburg vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen ein.
Quelle: Bayern