Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle bei Grenzkontrollen
© Symbolbild Bundespolizei
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Bei Grenzkontrollen wurden durch die Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing gestern (20. April) mehrere Personen kontrolliert, die mit einem Haftbefehl gesucht wurden.
Freilassing (ots) - Ein von der Staatsanwaltschaft Tübingen gesuchter 50-jähriger Georgier wurde bei Grenzkontrollen durch die Bundespolizei in der Kontrollstelle auf der A8 am Montagmorgen verhaftet. Die durch das Amtsgericht Reutlingen verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro wegen Diebstahls mit Waffen konnte er nicht bezahlen, sodass er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss und durch Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
Am Schloßberg in Marzoll stellte die Bundespolizei einen 39-jährigen Kroaten fest. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein nach dem Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sucht. Das Amtsgericht Laufen hatte zuvor einen Strafbefehl über 2.000 Euro gegen den Kroaten erlassen. Er konnte seine Geldstrafe bezahlen und seine Reise später auf seinem E-Scooter fortsetzen.
Ähnliches ereignete sich am frühen Abend auf der A8 bei Grenzkontrollen in der Kontrollstelle der Bundespolizei. Bei der Kontrolle des Beifahrers in einem Pkw wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I festgestellt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte sich der 35-jährige Grieche zu verantworten, gegen den vom Amtsgericht München eine Geldstrafe über 2.000 Euro festgesetzt wurde. Auch er konnte die gegen ihn verhängte Geldstrafe bezahlen und so einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Den ersten Fahndungstreffer erzielten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing gestern kurz nach Mitternacht. Ein 46-jähriger Spanier, der wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Freiburg gesucht wurde, konnte die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 780 Euro nicht bezahlen und wurde daher am Bahnhof Freilassing verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Schloßberg in Marzoll stellte die Bundespolizei einen 39-jährigen Kroaten fest. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein nach dem Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sucht. Das Amtsgericht Laufen hatte zuvor einen Strafbefehl über 2.000 Euro gegen den Kroaten erlassen. Er konnte seine Geldstrafe bezahlen und seine Reise später auf seinem E-Scooter fortsetzen.
Ähnliches ereignete sich am frühen Abend auf der A8 bei Grenzkontrollen in der Kontrollstelle der Bundespolizei. Bei der Kontrolle des Beifahrers in einem Pkw wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I festgestellt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte sich der 35-jährige Grieche zu verantworten, gegen den vom Amtsgericht München eine Geldstrafe über 2.000 Euro festgesetzt wurde. Auch er konnte die gegen ihn verhängte Geldstrafe bezahlen und so einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Den ersten Fahndungstreffer erzielten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing gestern kurz nach Mitternacht. Ein 46-jähriger Spanier, der wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Freiburg gesucht wurde, konnte die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 780 Euro nicht bezahlen und wurde daher am Bahnhof Freilassing verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Bayern