Oberkirch, B28 - Schwerer Verkehrsunfall -Nachtragsmeldung-
Nach aktuellen Erkenntnissen der ermittelnden Polizeibeamten war ein Kieslaster von Appenweier in Richtung Oberkirch unterwegs.
Oberkirch (ots) - Ein entgegenkommender Ford-Fahrer ist aus bislang unbekannten Gründen nach links ausgeschert und in der Folge mit der Fahrerseite des Lastwagens kollidiert. Der Mondeo ist anschließend in einen dortigen Graben abgewiesen und der Fahrer in seinem Wagen eingeklemmt worden. Für den 58 Jahre alten Mann kam jede Hilfe zu spät und er verstarb noch an der Unfallstelle. Zur Rekonstruktion des Unfallgeschehens wird in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Offenburg ein Gutachter hinzugezogen. Die beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge wurden beschlagnahmt und dürften jeweils einen Totalschaden davongetragen haben. Der 64-jährige Lenker des Kieslasters wurde vom Rettungsdienst zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Eine Umleitung ist über Nußbach eingerichtet.
/wo
Pressemitteilung vom 01.07.2026, 15:52 Uhr
Oberkirch, B28 - Schwerer Verkehrsunfall
Nach einem schweren Verkehrsunfall am heutigen Mittwochnachmittag ist die B28 bei Nußbach derzeit in beide Richtungen gesperrt. Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei sind an der Unfallstelle. Auch ein Rettungshubschrauber ist im Einsatz. Nach ersten Erkenntnissen soll ein Auto gegen 15:15 Uhr mit einem Lastwagen zusammengestoßen sein. Zu Anzahl von Verletzten und Schwere der Verletzungen können aktuell noch keine Angaben gemacht werden.
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Pressemitteilung vom 01.07.2026, 15:52 Uhr
Oberkirch, B28 - Schwerer Verkehrsunfall
Nach einem schweren Verkehrsunfall am heutigen Mittwochnachmittag ist die B28 bei Nußbach derzeit in beide Richtungen gesperrt. Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei sind an der Unfallstelle. Auch ein Rettungshubschrauber ist im Einsatz. Nach ersten Erkenntnissen soll ein Auto gegen 15:15 Uhr mit einem Lastwagen zusammengestoßen sein. Zu Anzahl von Verletzten und Schwere der Verletzungen können aktuell noch keine Angaben gemacht werden.
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Quelle: Baden-Württemberg