Kehl - Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter, Präventionstipps
Eine Verkehrskontrolle durch Beamte des Polizeireviers Kehl in der Hauptstraße hatte am Montagabend unangenehme Konsequenzen für einen 31-jährigen Mann.
Kehl (ots) - Der E-Scooter-Fahrer wurde gegen 17.40 Uhr im Zuge einer Verkehrskontrolle auf Höhe der Bushaltestelle "Kehl Marktplatz" durch eine vor Ort befindliche Streifenbesatzung genauer unter die Lupe genommen. Bei der Kontrolle des 31 Jahre alten Mannes konnte deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden, woraufhin ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von über drei Promille ergab. In der Folge wurde eine Blutentnahme erhoben. Den Anfang Dreißiger erwartet nun eine Strafanzeige.
Die Polizei rät im Zusammenhang mit E-Scootern dringend zur Vorsicht im Straßenverkehr und macht hierzu aufmerksam, dass:
- für Fahranfänger in der Probezeit, Jugendliche und
Heranwachsende unter 21 Jahren absolutes Alkoholverbot gilt,
- für alle anderen Fahrer grundsätzlich dieselben
Alkohol-Grenzwerte wie beim Autofahren gelten,
- E-Scooter ausschließlich für eine Person zugelassen sind,
das Mitnehmen von weiteren Personen auf demselben Trittbrett verboten ist und
- jeder E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr eine gültige
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung benötigt.
/lb
Die Polizei rät im Zusammenhang mit E-Scootern dringend zur Vorsicht im Straßenverkehr und macht hierzu aufmerksam, dass:
- für Fahranfänger in der Probezeit, Jugendliche und
Heranwachsende unter 21 Jahren absolutes Alkoholverbot gilt,
- für alle anderen Fahrer grundsätzlich dieselben
Alkohol-Grenzwerte wie beim Autofahren gelten,
- E-Scooter ausschließlich für eine Person zugelassen sind,
das Mitnehmen von weiteren Personen auf demselben Trittbrett verboten ist und
- jeder E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr eine gültige
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung benötigt.
/lb
Quelle: Baden-Württemberg