Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis: Behördenübergreifende Schwerpunktkontrollen gewerblicher Güter- und Transportverkehr - Beanstandungsquote bei fast 70 Prozent
Am Dienstag, in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 14:30 Uhr führte das Polizeipräsidium Mannheim, unter der Federführung des Verkehrsdienstes Mannheim eine behördenübergreifende Kontrollaktion des gewerblichen Güterkraftverkehrs durch.
Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Dabei waren 28 Kontrollkräfte im Einsatz, die sich aus der Verkehrspolizeiinspektion Mannheim, der Polizeipräsidien Karlsruhe, Heilbronn und Offenburg, der Wasserschutzpolizei Mannheim, der Bereitschaftspolizei, dem Polizeipräsidium Südhessen, dem Zoll, dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sowie einem staatlich beliehenen Überwachungsdienstleisters rekrutierten. Dabei kontrollierten die eingesetzten Spezialistinnen und Spezialisten insgesamt 40 Fahrzeuge und deren Fahrer, von denen 28 beanstandet werden mussten. Dies bedeutet eine Beanstandungsquote von rund 70 Prozent.
Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt:
- 9 Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften
- 7 Zuwiderhandlungen gegen das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzt
- 13 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
- 15 Fahrerinnen und Fahrer verstießen gegen die Vorschriften über
Lenk- und Ruhezeiten
- 6 Verstöße im Zusammenhang mit dem elektronischen Kontrollgerät
- In 9 Fällen wurden Fahrer festgestellt, die gegen das
Arbeitszeitgesetz verstoßen hatten
- 20 Fahrer mussten ihr Fahrzeug stehen lassen, bis festgestellt
Mängel behoben waren
- 2 Fahrern wurde die Weiterfahrt bis zum Folgetag untersagt, da
deren Fahrzeuge umgeladen werden mussten.
- In 4 Fällen wurden Sicherheitsleistungen einbehalten
Ein Lastwagenfahrer führte in seinem mit gefährlichen Abfällen (entzündlich, giftig und ätzend) beladenen Tanksattelzug Rückstellproben der Gefahrstoffe ungesichert hinter seinem Führerhaus mit. Ein weiterer mit Gefahrgut beladener Lastzug musste umgeladen werden, da der Austritt gefährlicher Güter drohte.
Das Ergebnis dieser Kontrollen zeigt eindrucksvoll die Wichtigkeit solcher Aktionen zur Hebung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum. Weitere Schwerpunktaktionen mit gleicher Zielrichtung sind bereits in der Planung.
Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt:
- 9 Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften
- 7 Zuwiderhandlungen gegen das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzt
- 13 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
- 15 Fahrerinnen und Fahrer verstießen gegen die Vorschriften über
Lenk- und Ruhezeiten
- 6 Verstöße im Zusammenhang mit dem elektronischen Kontrollgerät
- In 9 Fällen wurden Fahrer festgestellt, die gegen das
Arbeitszeitgesetz verstoßen hatten
- 20 Fahrer mussten ihr Fahrzeug stehen lassen, bis festgestellt
Mängel behoben waren
- 2 Fahrern wurde die Weiterfahrt bis zum Folgetag untersagt, da
deren Fahrzeuge umgeladen werden mussten.
- In 4 Fällen wurden Sicherheitsleistungen einbehalten
Ein Lastwagenfahrer führte in seinem mit gefährlichen Abfällen (entzündlich, giftig und ätzend) beladenen Tanksattelzug Rückstellproben der Gefahrstoffe ungesichert hinter seinem Führerhaus mit. Ein weiterer mit Gefahrgut beladener Lastzug musste umgeladen werden, da der Austritt gefährlicher Güter drohte.
Das Ergebnis dieser Kontrollen zeigt eindrucksvoll die Wichtigkeit solcher Aktionen zur Hebung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum. Weitere Schwerpunktaktionen mit gleicher Zielrichtung sind bereits in der Planung.
Quelle: Baden-Württemberg