Mannheim: Betrunkener Autofahrer verursacht Verkehrsunfall und haut ab
Einen Verkehrsunfall verursachte ein 40-jähriger Autofahrer am Montagabend im Stadtteil Neckarstadt und flüchtete anschließend von der Unfallstelle.
Mannheim (ots) - Der 40-Jährige war gegen 19.45 Uhr mit einem Audi in der Ruhrstraße unterwegs. Dabei stieß er beim Vorbeifahren gegen einen am Fahrbahnrand geparkten Peugeot und beschädigte diesen. Anschließend fuhr er einfach davon. Der Unfall wurde durch Zeugen beobachtet, die sich das Kennzeichen notierten und die Polizei verständigten.
Noch während die Beamten mit der Unfallaufnahme beschäftigt waren, kehrte das Fahrzeug zum Unfallort zurück. Nun saß allerdings eine andere männliche Person am Steuer und der vorherige Fahrzeuglenker hatte auf dem Beifahrersitz Platz genommen. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte jedoch der 40-Jährige als ursprünglicher Fahrer identifiziert werden. In seinem Atem bemerkten die Beamten sofort deutlichen Alkoholgeruch. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von fast 3,5 Promille.
Dem 40-Jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein konnte nicht einbehalten werden, da er gar keinen besaß.
Das Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt ermittelt nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den 40-jährigen Mann.
Noch während die Beamten mit der Unfallaufnahme beschäftigt waren, kehrte das Fahrzeug zum Unfallort zurück. Nun saß allerdings eine andere männliche Person am Steuer und der vorherige Fahrzeuglenker hatte auf dem Beifahrersitz Platz genommen. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte jedoch der 40-Jährige als ursprünglicher Fahrer identifiziert werden. In seinem Atem bemerkten die Beamten sofort deutlichen Alkoholgeruch. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von fast 3,5 Promille.
Dem 40-Jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein konnte nicht einbehalten werden, da er gar keinen besaß.
Das Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt ermittelt nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den 40-jährigen Mann.
Quelle: Baden-Württemberg