(Polizeipräsidium Konstanz) Falsche Kammerjäger unterwegs (16.09.2026)
Falsche Kammerjäger haben in den vergangenen Monaten mehrfach mit überhöhten Rechnungen und mangelhaften Leistungen Bürger betrogen.
Polizeipräsidium Konstanz (ots) - Die Vorgehensweise deckt sich dabei mit der durch falsche Schlüsseldienste oder angebliche Rohrreinigungen. Durch eine professionell gestaltete Internetseite machen die Betrüger auf eine ihrer Dienstleistungen - zum Beispiel Schädlingsbekämpfung - aufmerksam. Durch den Anruf einer Handynummer bekommt man meist sehr schnell einen Termin. Ohne konkrete Preisvorstellungen zu nennen erscheinen dann in der Regel mehrere Personen, oft ohne einheitliche Arbeitskleidung, oder offizielles Firmenauto. Die Dienstleistungen erfolgen dann sofort, aber für gewöhnlich nicht fachmännisch. Die Bezahlung der "Leistung" wird direkt im Anschluss gefordert. Diesen Betrugsmaschen ist gemein, dass die Preise völlig überzogen sind. Oftmals wird Barzahlung verlangt. Bei einer Zahlung mit EC-Karte kommt es vor, dass ein falscher Betrag verbucht wird, oder die Transaktion angeblich abgelehnt und zusätzlich Bargeld erhoben wird. Die Zahlung erfolgt somit doppelt. Im Anschluss verschwinden die Täter und sind auch über die Handynummer nicht mehr zu erreichen.
Die Polizei rät: Jeder Auftraggeber sollte bei solchen Dienstleistungen kritisch sein und hinterfragen. Nachfolgend Beispiele welche beachtet werden können:
- Verfügt die Internetseite der Anbieter über ein Impressum
- Hat das Firmenfahrzeug ein Logo der Firma angebracht
- Tragen die Personen eine einheitliche Arbeitskleidung
- Wird eine Rechnung gestellt und ist diese schlüssig
- Ist die Firma bereit einen Festpreis anzubieten
Weitere Tipps gibt es auf der Internetseite der Prävention der Landespolizei: https://t1p.de/oilbm
Die Polizei rät: Jeder Auftraggeber sollte bei solchen Dienstleistungen kritisch sein und hinterfragen. Nachfolgend Beispiele welche beachtet werden können:
- Verfügt die Internetseite der Anbieter über ein Impressum
- Hat das Firmenfahrzeug ein Logo der Firma angebracht
- Tragen die Personen eine einheitliche Arbeitskleidung
- Wird eine Rechnung gestellt und ist diese schlüssig
- Ist die Firma bereit einen Festpreis anzubieten
Weitere Tipps gibt es auf der Internetseite der Prävention der Landespolizei: https://t1p.de/oilbm
Quelle: Baden-Württemberg