Stadt- und Landkreis Heilbronn: E-Scooter sind keine Spielzeuge!
Die Entwicklung im Bereich der E-Scooter bereitet der Polizei Heilbronn weiterhin Sorgen.
Stadt- und Landkreis Heilbronn (ots) - Die Zahl der Unfälle stieg im Jahr 2025 um 26 Prozent auf 164 Fälle. In 129 Fällen wurden Personen verletzt, davon zehn schwer und 113 leichtverletzt. Eine Person kam sogar ums Leben. Ein großer Anteil dieser Unfälle ereignet sich im Stadtgebiet Heilbronn. Die Gründe dafür sind im Nutzungsverhalten der Fahrenden und insbesondere in der hohen Verfügbarkeit zu finden. E-Scooter werden häufig unterschätzt - sowohl hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit als auch ihres Gefährdungspotenzials. Mangelnde Regelkenntnisse und Bedienfehler tragen zusätzlich zum Verletzungsrisiko bei. Aus diesem Grund hat das Polizeipräsidium Heilbronn in dieser Woche in den sozialen Medien eine Präventionskampagne durchgeführt. Dabei wurde insbesondere auf folgende Regelverstöße eingegangen:
- Nur eine Person darf mit und auf dem E-Scooter fahren - Es ist
verboten auf Gehwegen zu fahren - Die Nutzung eines Handys ist
während der Fahrt nicht erlaubt - Das Mindestalter liegt bei 14
Jahren: Wer als Elternteil zulässt, dass sein Kind mit einem
E-Scooter fährt, muss mit einem Punkt und 90 Euro Bußgeld rechnen;
kommt es zum Unfall, sogar mit 135 Euro. - Es gelten die gleichen
Promillegrenzen wie beim Autofahren: bei 0,5 Promille liegt eine
Ordnungswidrigkeit vor und bei 1,1 Promille eine Straftat -
E-Scooter brauchen eine allgemeine Betriebserlaubnis und eine
Versicherungsplakette
Weitere Präventionstipps und Regelungen gibt es unter https://gib-acht-im-verkehr.de/themen/fahrrad/elektrokleinstfahrzeuge-e-scooter.
Die Polizei Heilbronn ist jetzt übrigens auch auf WhatsApp vertreten. Hier geht es zu unserem Kanal: https://whatsapp.com/channel/0029Vb5xtFC7IUYQiWcl6y1v
- Nur eine Person darf mit und auf dem E-Scooter fahren - Es ist
verboten auf Gehwegen zu fahren - Die Nutzung eines Handys ist
während der Fahrt nicht erlaubt - Das Mindestalter liegt bei 14
Jahren: Wer als Elternteil zulässt, dass sein Kind mit einem
E-Scooter fährt, muss mit einem Punkt und 90 Euro Bußgeld rechnen;
kommt es zum Unfall, sogar mit 135 Euro. - Es gelten die gleichen
Promillegrenzen wie beim Autofahren: bei 0,5 Promille liegt eine
Ordnungswidrigkeit vor und bei 1,1 Promille eine Straftat -
E-Scooter brauchen eine allgemeine Betriebserlaubnis und eine
Versicherungsplakette
Weitere Präventionstipps und Regelungen gibt es unter https://gib-acht-im-verkehr.de/themen/fahrrad/elektrokleinstfahrzeuge-e-scooter.
Die Polizei Heilbronn ist jetzt übrigens auch auf WhatsApp vertreten. Hier geht es zu unserem Kanal: https://whatsapp.com/channel/0029Vb5xtFC7IUYQiWcl6y1v
Quelle: Baden-Württemberg