Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Gaggenau
In der Innenstadt von Gaggenau wollten in der Nacht des 26. Juli 2026 zwei Männer gewaltsam in ein Gewerbeobjekt einbrechen.
Stuttgart (ots) - Als die beiden zu flüchten versuchten, kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen fuhren zwei Männer im Alter von 19 und 24 Jahren vor ein Gewerbeobjekt in Gaggenau und versuchten gegen 2 Uhr die Eingangstüre gewaltsam zu öffnen, um in die Geschäftsräume zu gelangen.
Durch den Lärm auf den Einbruchsversuch aufmerksam gewordene Zeugen verständigten die Polizei.
Am Tatort trafen die Beamten auf die beiden Tatverdächtigen, die daraufhin in ihr Fahrzeug, das einige Tage zuvor in Frankreich gestohlen worden war, stiegen und auf die Polizisten zufuhren. Einer der Beamten machte von seiner Schusswaffe Gebrauch. Das Fahrzeug der beiden Männer kollidierte hierbei unter anderem auch mit dem Streifenwagen.
Die beiden Tatverdächtigen mit französischer Staatsangehörigkeit wurden durch den Schusswaffengebrauch verletzt. Sie wurden in verschiedene Krankenhäuser gebracht, in denen sie ärztlich versorgt wurden. Lebensgefahr besteht nicht mehr.
In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wird die Sachbearbeitung bezüglich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen.
Über diese Pressemitteilung hinausgehende Informationen können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht mitgeteilt werden.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen fuhren zwei Männer im Alter von 19 und 24 Jahren vor ein Gewerbeobjekt in Gaggenau und versuchten gegen 2 Uhr die Eingangstüre gewaltsam zu öffnen, um in die Geschäftsräume zu gelangen.
Durch den Lärm auf den Einbruchsversuch aufmerksam gewordene Zeugen verständigten die Polizei.
Am Tatort trafen die Beamten auf die beiden Tatverdächtigen, die daraufhin in ihr Fahrzeug, das einige Tage zuvor in Frankreich gestohlen worden war, stiegen und auf die Polizisten zufuhren. Einer der Beamten machte von seiner Schusswaffe Gebrauch. Das Fahrzeug der beiden Männer kollidierte hierbei unter anderem auch mit dem Streifenwagen.
Die beiden Tatverdächtigen mit französischer Staatsangehörigkeit wurden durch den Schusswaffengebrauch verletzt. Sie wurden in verschiedene Krankenhäuser gebracht, in denen sie ärztlich versorgt wurden. Lebensgefahr besteht nicht mehr.
In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wird die Sachbearbeitung bezüglich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen.
Über diese Pressemitteilung hinausgehende Informationen können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht mitgeteilt werden.
Quelle: Baden-Württemberg