Zoll verhindert illegale Einfuhr von über einer Tonne Elektroschrott
© Bildquelle: Hauptzollamt Singen
Bildquelle: Hauptzollamt Singen
Konstanz: Am Zollamt Konstanz-Autobahn sind am 8. April 2026 zwei größere Versuche gescheitert, insgesamt mehr als 1.000 Kilogramm genehmigungspflichtige Elektronikabfälle ohne die erforderliche Notifizierung nach Deutschland zu importieren.
Singen (ots) - Die beiden Sendungen mit einem Gewicht von 660 Kilogramm und 425 Kilogramm waren in den Zollanmeldungen als sortenreine Abfälle deklariert worden. Ihr Gesamtwert lag bei über 400.000 Euro. Der Elektroschrott sollte an ein bayerisches Recyclingunternehmen geliefert und dort weiterverarbeitet werden.
Bei der Kontrolle der Ware kamen den Zöllnerinnen und Zöllnern Zweifel an der angegebenen Genehmigungsfreiheit. Die Abfälle bestanden aus Elektronik, die fest mit Kunststoffteilen verbunden war. Daraufhin wurden die zuständigen Überwachungsbehörden eingeschaltet, die den Verdacht bestätigten. Für die Einfuhr wäre eine abfallrechtliche Notifizierung zwingend erforderlich gewesen.
Da das verantwortliche Unternehmen die notwendigen Dokumente nicht vorlegen konnte, lag eine illegale Abfallverbringung vor. Die Sendungen wurden daraufhin in die Schweiz zurückgewiesen.
Zusatzinformationen
Für die Überwachung der Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen sind in der Bundesrepublik Deutschland die Abfallbehörden der Bundesländer zuständig.
Die Zollverwaltung unterstützt diese, indem sie im Rahmen der Abfertigung und Kontrolle grenzüberschreitender Transporte die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sowie des Abfallverbringungsgesetzes überprüft.
Bei der Kontrolle der Ware kamen den Zöllnerinnen und Zöllnern Zweifel an der angegebenen Genehmigungsfreiheit. Die Abfälle bestanden aus Elektronik, die fest mit Kunststoffteilen verbunden war. Daraufhin wurden die zuständigen Überwachungsbehörden eingeschaltet, die den Verdacht bestätigten. Für die Einfuhr wäre eine abfallrechtliche Notifizierung zwingend erforderlich gewesen.
Da das verantwortliche Unternehmen die notwendigen Dokumente nicht vorlegen konnte, lag eine illegale Abfallverbringung vor. Die Sendungen wurden daraufhin in die Schweiz zurückgewiesen.
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Für die Überwachung der Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen sind in der Bundesrepublik Deutschland die Abfallbehörden der Bundesländer zuständig.
Die Zollverwaltung unterstützt diese, indem sie im Rahmen der Abfertigung und Kontrolle grenzüberschreitender Transporte die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sowie des Abfallverbringungsgesetzes überprüft.
Quelle: Baden-Württemberg