Zoll überprüft 16 Betriebe in der Ortenau, bei 12 Unregelmäßigkeiten festgestellt
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet Anfang September prüften Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils in den Abend- und Nachtstunden mehrere Ortenauer Unternehmen, überwiegend der Gastronomiebranche.
Offenburg (ots) - Dabei kam es zu einigen Beanstandungen:
In einem Kehler Eiscafé sowie einem Acherner Gastronomiebetrieb trafen die Zöllner auf insgesamt vier ausländische Mitarbeiter, welche sich alle unerlaubt in Deutschland aufhielten. Gegen sie wurde deshalb jeweils ein Strafverfahren eingeleitet. Die beiden Geschäftsinhaber müssen sich nun einem Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, zur illegalen Beschäftigung sowie dem Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben stellen. Der Betreiber des Eiscafés hatte darüber hinaus zwei weitere Beschäftigte ebenfalls nicht zur Sozialversicherung gemeldet, weder mittels vorgeschriebener Sofortmeldung, noch verzögert.
Für die in einem Offenburger Imbiss sowie in einer Kehler Gaststätte angetroffenen Angestellten konnten ebenfalls keine Meldungen zur Sozialversicherung festgestellt werden, auch in diesen Fällen wurden gegen die Verantwortlichen Verfahren eingeleitet.
Daneben stoßen die Zöllner in einer Kehler Shishabar auf unversteuerten Wasserpfeifentabak, welcher sichergestellt werden musste. Gegen den Besitzer wurden gleich mehrere Verfahren eingeleitet. Einen angetroffenen Mitarbeiter hatte auch er nicht der Sozialkasse gemeldet.
In einem Ortenauer Tabakladen ging es weiter: 360 unversteuerte elektronische Zigaretten, sogenannte Vapes, sowie 88 Verpackungen Snus oder Oraltabak, der in Deutschland nicht verkehrsfähig ist, stellten die Zöllner fest. Gegen den Betreiber wurden Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und wegen des Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet.
Schließlich entdeckten die Zollkräfte in einer Offenburger Shishabar zwei nicht als solche ausgewiesene und unregistrierte Glücksspielautomaten. Der Verantwortliche muss sich wegen des Verdachts des illegalen Glückspiels verantworten. Kräfte der Landespolizei stellten die Automaten sicher.
In fünf weiteren Betrieben wurden ebenfalls einzelne Regelwidrigkeiten festgestellt, wie Verstöße gegen die Mitführungspflicht des Ausweises oder gegen die Meldungspflicht an die Sozialkassen.
Die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen anlassbezogene und verdachtsunabhängige Prüfungen in allen Branchen durch. Dazu sind Zöllnerinnen und Zöllner berechtigt, angekündigt oder unangekündigt die Geschäftsräume und Grundstücke von Unternehmen während der Arbeitszeiten oder Geschäftszeiten zu betreten, Auskünfte über Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten einzuholen, Einsicht in Unterlagen und Daten zu nehmen und Personalien zu überprüfen.
In einem Kehler Eiscafé sowie einem Acherner Gastronomiebetrieb trafen die Zöllner auf insgesamt vier ausländische Mitarbeiter, welche sich alle unerlaubt in Deutschland aufhielten. Gegen sie wurde deshalb jeweils ein Strafverfahren eingeleitet. Die beiden Geschäftsinhaber müssen sich nun einem Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, zur illegalen Beschäftigung sowie dem Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben stellen. Der Betreiber des Eiscafés hatte darüber hinaus zwei weitere Beschäftigte ebenfalls nicht zur Sozialversicherung gemeldet, weder mittels vorgeschriebener Sofortmeldung, noch verzögert.
Für die in einem Offenburger Imbiss sowie in einer Kehler Gaststätte angetroffenen Angestellten konnten ebenfalls keine Meldungen zur Sozialversicherung festgestellt werden, auch in diesen Fällen wurden gegen die Verantwortlichen Verfahren eingeleitet.
Daneben stoßen die Zöllner in einer Kehler Shishabar auf unversteuerten Wasserpfeifentabak, welcher sichergestellt werden musste. Gegen den Besitzer wurden gleich mehrere Verfahren eingeleitet. Einen angetroffenen Mitarbeiter hatte auch er nicht der Sozialkasse gemeldet.
In einem Ortenauer Tabakladen ging es weiter: 360 unversteuerte elektronische Zigaretten, sogenannte Vapes, sowie 88 Verpackungen Snus oder Oraltabak, der in Deutschland nicht verkehrsfähig ist, stellten die Zöllner fest. Gegen den Betreiber wurden Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und wegen des Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet.
Schließlich entdeckten die Zollkräfte in einer Offenburger Shishabar zwei nicht als solche ausgewiesene und unregistrierte Glücksspielautomaten. Der Verantwortliche muss sich wegen des Verdachts des illegalen Glückspiels verantworten. Kräfte der Landespolizei stellten die Automaten sicher.
In fünf weiteren Betrieben wurden ebenfalls einzelne Regelwidrigkeiten festgestellt, wie Verstöße gegen die Mitführungspflicht des Ausweises oder gegen die Meldungspflicht an die Sozialkassen.
Die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen anlassbezogene und verdachtsunabhängige Prüfungen in allen Branchen durch. Dazu sind Zöllnerinnen und Zöllner berechtigt, angekündigt oder unangekündigt die Geschäftsräume und Grundstücke von Unternehmen während der Arbeitszeiten oder Geschäftszeiten zu betreten, Auskünfte über Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten einzuholen, Einsicht in Unterlagen und Daten zu nehmen und Personalien zu überprüfen.
Quelle: Baden-Württemberg