Zoll stellt falsche Identität und Fahrzeugschmuggel fest
Von Großbritannien über die Schweiz nach Deutschland Kontrollbeamte des Hauptzollamts Lörrach hielten Ende August im Stadtgebiet Weil am Rhein einen größeren SUV mit britischem Kennzeichen an.
Weil am Rhein (ots) - Einem der Beamten war das Fahrzeug auf Streifenfahrten immer mal wieder abgestellt im Stadtgebiet aufgefallen.
Auf die Aufforderung sich auszuweisen, präsentierte der Fahrer des Fahrzeugs den Zöllnern einen britischen Reisepass sowie einen britischen Führerschein. Zur Frage nach dem Fahrzeughalter meinte der Mann, dieses gehöre seinem Cousin, welcher in den Fahrzeugpapieren eingetragen war. In der eingehenden Überprüfung von Reisepass und Führerschein ergaben sich für die Zöllner eindeutige Hinweise auf Fälschungen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden sie dazu einen Schweizer Aufenthaltstitel sowie eine türkische Identitätskarte, ausgestellt auf den Namen des vermeintlichen Fahrzeughalters. Die Fotos auf den unterschiedlichen Dokumenten glichen sich so sehr, dass die Beamten weiter davon ausgehen mussten, dass es sich bei der kontrollierten Person und dem vermeintlichen Fahrzeughalter um ein und dieselbe Person handelte, was der Mann schließlich auch zugab. Weiter erklärte er, derzeit bei seiner Mutter in Weil am Rhein zu leben. Im Weiteren fanden die Beamten heraus, dass das Fahrzeug des Mannes seit 2025 in Großbritannien weder zugelassen noch versichert war und seitdem von ihm in Deutschland gefahren wurde. Aus zollrechtlicher Sicht hätte er das Fahrzeug bei dauerndem Aufenthalt in Deutschland spätestens nach sechs Monaten den Zollbehörden zu einem Verfahren anmelden müssen. Gegen ihn wurde deshalb an Ort und Stelle ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und das Fahrzeug, dessen Wert mit 30.000 Euro angenommen wurde, sichergestellt.
Wegen der gefälschten Dokumente und dem nicht zugelassenen sowie unversicherten Fahrzeug wurde der Mann der Landespolizei übergeben.
Auf die Aufforderung sich auszuweisen, präsentierte der Fahrer des Fahrzeugs den Zöllnern einen britischen Reisepass sowie einen britischen Führerschein. Zur Frage nach dem Fahrzeughalter meinte der Mann, dieses gehöre seinem Cousin, welcher in den Fahrzeugpapieren eingetragen war. In der eingehenden Überprüfung von Reisepass und Führerschein ergaben sich für die Zöllner eindeutige Hinweise auf Fälschungen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden sie dazu einen Schweizer Aufenthaltstitel sowie eine türkische Identitätskarte, ausgestellt auf den Namen des vermeintlichen Fahrzeughalters. Die Fotos auf den unterschiedlichen Dokumenten glichen sich so sehr, dass die Beamten weiter davon ausgehen mussten, dass es sich bei der kontrollierten Person und dem vermeintlichen Fahrzeughalter um ein und dieselbe Person handelte, was der Mann schließlich auch zugab. Weiter erklärte er, derzeit bei seiner Mutter in Weil am Rhein zu leben. Im Weiteren fanden die Beamten heraus, dass das Fahrzeug des Mannes seit 2025 in Großbritannien weder zugelassen noch versichert war und seitdem von ihm in Deutschland gefahren wurde. Aus zollrechtlicher Sicht hätte er das Fahrzeug bei dauerndem Aufenthalt in Deutschland spätestens nach sechs Monaten den Zollbehörden zu einem Verfahren anmelden müssen. Gegen ihn wurde deshalb an Ort und Stelle ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und das Fahrzeug, dessen Wert mit 30.000 Euro angenommen wurde, sichergestellt.
Wegen der gefälschten Dokumente und dem nicht zugelassenen sowie unversicherten Fahrzeug wurde der Mann der Landespolizei übergeben.
Quelle: Baden-Württemberg