Zoll nimmt Reisende wegen zwei bestehenden Haftbefehlen fest und findet weitere mutmaßliche Betäubungsmittel
Zusätzlich Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit gegen Waffengesetz eingeleitet Im Zuge einer schon im Juli durchgeführten Kontrolle einer 45-jährigen Reisenden aus Nordrhein-Westfalen im ICE auf der Fahrstrecke zwischen Freiburg und Basel stellten die kontrollierenden Zollbeamten des Hauptzollamts Lörrach fest, dass zwei gegen die Frau wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verhängte Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro noch nicht bezahlt waren.
Lörrach.Weil am Rhein.Freiburg (ots) - Die Staatsanwaltschaft Lörrach als zuständige Ermittlungsbehörde hatte deshalb zwei Vollstreckungshaftbefehle gegen die Frau erlassen.
Im Badischen Bahnhof angekommen, wurde die Frau deshalb aufgefordert, den Beamten in die Diensträume zu folgen. Dort wurden ihr die beiden Haftbefehle nochmals ausgehändigt und ihr die vorläufige Festnahme erklärt.
Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle des Gepäcks der Frau fanden die Beamten schließlich einen mit einem weißen Pulver gefüllten Plastikbeutel, zudem trug sie in der Kleidung ein kleines Behältnis, welches ebenfalls ein weißes Pulver enthielt. Bei beiden Substanzen ergab sich der Verdacht, dass es sich um Amphetamin handelt. In ihrer Handtasche führte die Tatverdächtige zudem zugriffsbereit ein Einhandmesser bei sich, welches so in einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht mitgeführt werden darf. Gegen die Frau wurde sodann ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Das Zollfahndungsamt Stuttgart übernahm die weiteren Ermittlungen.
Im Badischen Bahnhof angekommen, wurde die Frau deshalb aufgefordert, den Beamten in die Diensträume zu folgen. Dort wurden ihr die beiden Haftbefehle nochmals ausgehändigt und ihr die vorläufige Festnahme erklärt.
Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle des Gepäcks der Frau fanden die Beamten schließlich einen mit einem weißen Pulver gefüllten Plastikbeutel, zudem trug sie in der Kleidung ein kleines Behältnis, welches ebenfalls ein weißes Pulver enthielt. Bei beiden Substanzen ergab sich der Verdacht, dass es sich um Amphetamin handelt. In ihrer Handtasche führte die Tatverdächtige zudem zugriffsbereit ein Einhandmesser bei sich, welches so in einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht mitgeführt werden darf. Gegen die Frau wurde sodann ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Das Zollfahndungsamt Stuttgart übernahm die weiteren Ermittlungen.
Quelle: Baden-Württemberg