Hauptzollamt Lörrach durchsucht Wohnung von Vollstreckungsschuldnerin im Enzkreis
Sportwagen gepfändet und Drogen gefunden Beamte des Sachgebiets Vollstreckung des Hauptzollamts Lörrach durchsuchten in einer kleinen Gemeinde im Enzkreis mit Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim Ende August die Wohnung einer Vollstreckungsschuldnerin.
Lörrach.Pforzheim (ots) - Unterstützt wurden die Zöllner von Polizeibeamtinnen und -beamten des Polizeipostens Tiefenbronn.
Grund der Durchsuchung war ein dem Hauptzollamt Lörrach vorliegender Vollstreckungsauftrag eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers gegen die Frau. Mit Beitragszahlungen von mehr als 8.000 Euro war sie gegenüber der Ersatzkasse säumig. Auf mehrere Mahnungen war sie nicht eingegangen und hatte auch Schreiben des Hauptzollamts ignoriert. Der im Außendienst zuständige Vollziehungsbeamte des Zolls hatte die Frau zudem wiederholt nicht an ihrem Wohnort angetroffen. Nachdem dieser in Erfahrung bringen konnte, dass sich die Frau auf einer mehrwöchigen Urlaubsreise im Ausland befindet und sie Besitzerin eines Sportwagens ist, sah auch der Amtsrichter den Antrag des Hauptzollamts auf einen Durchsuchungsbeschluss zur Durchführung von Pfändungsmaßnahmen als begründet an.
Nicht nur die Fahrzeugpapiere und der Schlüssel zu dem zweisitzigen Sportcabriolet, welches unweit des Wohnhauses abgestellt war und dessen Zeitwert auf 20.000 Euro geschätzt wurde, fanden die an der Durchsuchung beteiligten Bediensteten von Zoll und Polizei. Auch geringe Mengen an Betäubungsmitteln und Hormonpräparaten, Einwegreaktionsgefäße, Kanülen, Injektionsspritzen befanden sich in der Wohnung.
Die Verfolgung möglicher betäubungs- und arzneimittelrechtlicher Verstöße übernahmen die Kollegen der Landespolizei.
Die Zöllner veranlassten das Abschleppen des Fahrzeugs, hinterließen in der Wohnung zur Information für die Frau Kopien der Vollstreckungsunterlagen und der Fahrzeugpapiere sowie den Durchsuchungsbeschluss.
Ihr bleibt nun eine angemessene Frist, durch die Zahlung ihrer Rückstände das Fahrzeug wieder auszulösen. Andernfalls muss sie damit rechnen, dass der schnittige Wagen in die Versteigerung geht und die Forderung der Gläubigerin aus dem Erlös getilgt wird.
Zusatzinformation:
Der Zuständigkeitsbereich der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Lörrach geht über dessen eigentlichen Bezirk hinaus und erstreckt sich über ganz Baden sowie bis in die Südpfalz.
Die bundesweit 22 Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung vollstrecken neben eigenen Steuer- und Abgabenforderungen (zum Beispiel Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen von anderen bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel von Bundesbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Die wichtigsten Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung von Geldforderungen (zum Beispiel Konto- oder Lohnpfändung) und die Pfändung von Sachen, die durch Vollziehungsbeamte im Außendienst veranlasst werden.
Gepfändete Gegenstände vom Goldschmuck bis zum Fahrzeug werden im Internet unter www.zoll-auktion.de öffentlich zugänglich versteigert. Dadurch wird ein größerer Personenkreis angesprochen und es werden höhere Erlöse erzielt.
Grund der Durchsuchung war ein dem Hauptzollamt Lörrach vorliegender Vollstreckungsauftrag eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers gegen die Frau. Mit Beitragszahlungen von mehr als 8.000 Euro war sie gegenüber der Ersatzkasse säumig. Auf mehrere Mahnungen war sie nicht eingegangen und hatte auch Schreiben des Hauptzollamts ignoriert. Der im Außendienst zuständige Vollziehungsbeamte des Zolls hatte die Frau zudem wiederholt nicht an ihrem Wohnort angetroffen. Nachdem dieser in Erfahrung bringen konnte, dass sich die Frau auf einer mehrwöchigen Urlaubsreise im Ausland befindet und sie Besitzerin eines Sportwagens ist, sah auch der Amtsrichter den Antrag des Hauptzollamts auf einen Durchsuchungsbeschluss zur Durchführung von Pfändungsmaßnahmen als begründet an.
Nicht nur die Fahrzeugpapiere und der Schlüssel zu dem zweisitzigen Sportcabriolet, welches unweit des Wohnhauses abgestellt war und dessen Zeitwert auf 20.000 Euro geschätzt wurde, fanden die an der Durchsuchung beteiligten Bediensteten von Zoll und Polizei. Auch geringe Mengen an Betäubungsmitteln und Hormonpräparaten, Einwegreaktionsgefäße, Kanülen, Injektionsspritzen befanden sich in der Wohnung.
Die Verfolgung möglicher betäubungs- und arzneimittelrechtlicher Verstöße übernahmen die Kollegen der Landespolizei.
Die Zöllner veranlassten das Abschleppen des Fahrzeugs, hinterließen in der Wohnung zur Information für die Frau Kopien der Vollstreckungsunterlagen und der Fahrzeugpapiere sowie den Durchsuchungsbeschluss.
Ihr bleibt nun eine angemessene Frist, durch die Zahlung ihrer Rückstände das Fahrzeug wieder auszulösen. Andernfalls muss sie damit rechnen, dass der schnittige Wagen in die Versteigerung geht und die Forderung der Gläubigerin aus dem Erlös getilgt wird.
Zusatzinformation:
Der Zuständigkeitsbereich der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Lörrach geht über dessen eigentlichen Bezirk hinaus und erstreckt sich über ganz Baden sowie bis in die Südpfalz.
Die bundesweit 22 Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung vollstrecken neben eigenen Steuer- und Abgabenforderungen (zum Beispiel Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen von anderen bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel von Bundesbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Die wichtigsten Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung von Geldforderungen (zum Beispiel Konto- oder Lohnpfändung) und die Pfändung von Sachen, die durch Vollziehungsbeamte im Außendienst veranlasst werden.
Gepfändete Gegenstände vom Goldschmuck bis zum Fahrzeug werden im Internet unter www.zoll-auktion.de öffentlich zugänglich versteigert. Dadurch wird ein größerer Personenkreis angesprochen und es werden höhere Erlöse erzielt.
Quelle: Baden-Württemberg