Acht Betriebe, 35 Arbeitnehmer und mehrere Verstöße
Zoll prüft am Pfingstsonntag Gastronomie in der Ortenau Verdachtslose Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am 24. Mai in insgesamt acht Ortenauer Restaurant und Cafés und den dort angetroffenen 35 beschäftigten Personen führten zu verschiedenen Beanstandungen: In einem Gastronomiebetrieb in Rust trafen die Zöllnerinnen und Zöllner auf zwei dort arbeitende Frauen aus der Ukraine, in einem Kehler Restaurant auf einen türkischen Angestellten, für welche die beiden verantwortliche Betreiber der Gaststätten keine Meldungen zur Sozialversicherung, auch nicht die für die Branche vorgeschriebene Sofortmeldung, abgegeben hatten.
Offenburg (ots) - Gegen beide Gastronomen wurden deshalb Bußgeldverfahren eingeleitet. Dem Mann aus der Türkei war eine Erwerbstätigkeit zudem nicht erlaubt, auch ihn erwartet deshalb ein Bußgeldverfahren.
In einem weiteren Kehler Betrieb war eine algerische Staatsbürgerin ohne erforderliche aufenthaltsrechtliche Dokumente beschäftigt, sie hielt sich illegal im Bundesgebiet auf. Schon im letzten Jahr war die Frau entsprechend aufgefallen und deshalb aus Deutschland ausgewiesen worden. Nun muss sie sich wieder in einem Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes und der unerlaubten Arbeitsaufnahme verantworten. Der Arbeitgeber wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der unerlaubten Ausländerbeschäftigung belangt werden.
In zwei weiteren Betrieben stellten die Zöllnerinnen und Zöllner geringfügige Ordnungswidrigkeiten fest, welche ebenfalls weiter verfolgt werden.
In einem weiteren Kehler Betrieb war eine algerische Staatsbürgerin ohne erforderliche aufenthaltsrechtliche Dokumente beschäftigt, sie hielt sich illegal im Bundesgebiet auf. Schon im letzten Jahr war die Frau entsprechend aufgefallen und deshalb aus Deutschland ausgewiesen worden. Nun muss sie sich wieder in einem Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes und der unerlaubten Arbeitsaufnahme verantworten. Der Arbeitgeber wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der unerlaubten Ausländerbeschäftigung belangt werden.
In zwei weiteren Betrieben stellten die Zöllnerinnen und Zöllner geringfügige Ordnungswidrigkeiten fest, welche ebenfalls weiter verfolgt werden.
Quelle: Baden-Württemberg