Widerstand bei Einreisekontrolle in grenzüberschreitender Straßenbahn
Ein alkoholisierter Mann leistete bei der Einreise aus der Schweiz Widerstand gegen die Einsatzkräfte.
Weil am Rhein (ots) - Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein und wies ihn in die Schweiz zurück.
Am Samstagmorgen (10.10.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den 21-Jährigen bei der Einreise der grenzüberschreitenden Tram in Weil am Rhein - Friedlingen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der marokkanische Staatsangehörige über keine Grenzübertrittspapiere verfügte. Während der Kontrolle beleidigte der Mann die Einsatzkräfte verbal. Bei der Verbringung zur Dienststelle, trat er einem Beamten gegen das Knie und bespuckte eine Beamtin. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,22 Promille. Der Mann muss sich nun nicht nur wegen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, sondern auch wegen Beleidigung sowie des tätlichen Angriffs bzw. des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, verantworten. Im Anschluss erfolgte die Zurückweisung in die Schweiz. Der Beamte konnte seinen Dienst fortsetzen.
Am Samstagmorgen (10.10.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den 21-Jährigen bei der Einreise der grenzüberschreitenden Tram in Weil am Rhein - Friedlingen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der marokkanische Staatsangehörige über keine Grenzübertrittspapiere verfügte. Während der Kontrolle beleidigte der Mann die Einsatzkräfte verbal. Bei der Verbringung zur Dienststelle, trat er einem Beamten gegen das Knie und bespuckte eine Beamtin. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,22 Promille. Der Mann muss sich nun nicht nur wegen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, sondern auch wegen Beleidigung sowie des tätlichen Angriffs bzw. des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, verantworten. Im Anschluss erfolgte die Zurückweisung in die Schweiz. Der Beamte konnte seinen Dienst fortsetzen.
Quelle: Baden-Württemberg