Urkundenfälschung im beschleunigten Verfahren verurteilt
Da sich ein 57-Jähriger gegenüber der Bundespolizei mit gefälschten Dokumenten auswies, konnte er einen Tag nach der Tat im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Neuenburg am Rhein (ots) - Am Dienstagmittag (15.09.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann in seinem Fahrzeug auf der A5, Höhe Neuenburg am Rhein. Um sich auszuweisen legte er einen griechischen Reisepass sowie eine griechische Fahrerlaubnis vor. Bei der Überprüfung der Dokumente, stellten die Einsatzkräfte Fälschungsmerkmale fest. Zudem ergab eine Überprüfung, dass der Reisepass im Schengener Informationssystem (SIS) als gestohlene Sache europaweit ausgeschrieben war. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der Person um einen italienischen Staatsangehörigen handelt, gegen den eine Fahndungsausschreibung durch die italienischen Behörden zur Aufenthaltsermittlung bestand.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg führte das zuständige Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren durch. Das Amtsgericht verurteilte den italienischen Staatsangehörigen am Mittwoch (16.09.2026) wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg führte das zuständige Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren durch. Das Amtsgericht verurteilte den italienischen Staatsangehörigen am Mittwoch (16.09.2026) wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro.
Quelle: Baden-Württemberg