Ohne Fahrerlaubnis und mit verbotenem Reizstoffsprühgerät über die Grenze
Bei der Einreisekontrolle an der französischen Grenze stellte die Bundespolizei einen Mann fest, der ohne Fahrerlaubnis unterwegs war.
Weil am Rhein (ots) - Zudem führte er einen verbotenen Gegenstand mit sich. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen ihn wegen mehrerer Straftaten.
Am frühen Dienstagmorgen (08.09.2026) geriet der algerische Staatsangehörige mit seinem Fahrzeug am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke in eine Kontrolle der Bundespolizei. Der 39-Jährige konnte sich zwar mit seinem französischen Aufenthaltstitel ausweisen, jedoch keine Fahrerlaubnis vorweisen. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte noch ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Prüfzeichen. Da der Gegenstand in Deutschland verboten ist, stellte die Bundespolizei diesen sicher und leitete ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzte der Mann seine Reise zu Fuß fort.
Am frühen Dienstagmorgen (08.09.2026) geriet der algerische Staatsangehörige mit seinem Fahrzeug am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke in eine Kontrolle der Bundespolizei. Der 39-Jährige konnte sich zwar mit seinem französischen Aufenthaltstitel ausweisen, jedoch keine Fahrerlaubnis vorweisen. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte noch ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Prüfzeichen. Da der Gegenstand in Deutschland verboten ist, stellte die Bundespolizei diesen sicher und leitete ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzte der Mann seine Reise zu Fuß fort.
Quelle: Baden-Württemberg