Mit Haftbefehl Gesuchter scheitert mit falschen Personalien
Um einer Festnahme zu entgehen, gab ein Gesuchter falsche Personalien an und flog auf.
Breisach am Rhein (ots) - Durch einen mitgeführten Ausweis konnten seine tatsächlichen Personalien festgestellt werden, die zur Aufdeckung eines Haftbefehls führten.
Am Donnerstagabend (09.07.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 30-Jährigen am Grenzübergang Breisach am Rhein. Der Mann gab an, keine Ausweisdokumente mit sich zu führen, und machte daraufhin mündliche Angaben zu seiner Person. Bei der anschließenden Durchsuchung, fanden die Einsatzkräfte in seiner Geldbörse seine französische Identitätskarte. Die Überprüfung dieser Personalie ergab, dass gegen den französischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vorlag. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, war der Mann im Jahr 2024 von einem deutschen Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Da er die Strafe nicht beglich und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft kurze Zeit später zur Fahndung aus. Der in Frankreich wohnhafte Mann konnte den offenen Betrag vor Ort begleichen und seine Reise anschließend fortsetzen. Die Bundespolizei leitete wegen des Verdachts der falschen Namensangabe ein Bußgeldverfahren gegen ihn ein.
Am Donnerstagabend (09.07.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 30-Jährigen am Grenzübergang Breisach am Rhein. Der Mann gab an, keine Ausweisdokumente mit sich zu führen, und machte daraufhin mündliche Angaben zu seiner Person. Bei der anschließenden Durchsuchung, fanden die Einsatzkräfte in seiner Geldbörse seine französische Identitätskarte. Die Überprüfung dieser Personalie ergab, dass gegen den französischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vorlag. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, war der Mann im Jahr 2024 von einem deutschen Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Da er die Strafe nicht beglich und die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft kurze Zeit später zur Fahndung aus. Der in Frankreich wohnhafte Mann konnte den offenen Betrag vor Ort begleichen und seine Reise anschließend fortsetzen. Die Bundespolizei leitete wegen des Verdachts der falschen Namensangabe ein Bußgeldverfahren gegen ihn ein.
Quelle: Baden-Württemberg