Messer im Fahrzeug
Die Bundespolizei stellt in Neuenburg am Rhein ein zugriffsbereites Einhandmesser sicher.
Neuenburg am Rhein (ots) - Den Betroffenen erwartet nun ein Bußgeld.
Am Donnerstagabend (25.06.2026) kontrollierten die Einsatzkräfte den 21-Jährigen an einer Tankstelle im Stadtgebiet. In der Ablage der Beifahrertüre, führte der französische Staatsangehörige ein Einhandmesser mit sich. Da er kein berechtigtes Interesse für das Führen vorweisen konnte, erfolgte die Sicherstellung. Das Führen eines Einhandmessers in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Interesse stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.
Am Donnerstagabend (25.06.2026) kontrollierten die Einsatzkräfte den 21-Jährigen an einer Tankstelle im Stadtgebiet. In der Ablage der Beifahrertüre, führte der französische Staatsangehörige ein Einhandmesser mit sich. Da er kein berechtigtes Interesse für das Führen vorweisen konnte, erfolgte die Sicherstellung. Das Führen eines Einhandmessers in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Interesse stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.
Quelle: Baden-Württemberg