Lichtbild verrät Missbrauchsversuch
Ein 23-Jähriger versuchte die Bundespolizei bei der Einreise aus der Schweiz über seine Identität zu täuschen.
Rheinfelden (Baden) (ots) - Die Einsatzkräfte schauten genau hin, deckten den Schwindel auf und leiteten ein Strafverfahren ein.
Am Donnerstagmorgen (27.08.2026) kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn einen Pkw mit Schweizer Zulassung. Der 38-Jährige Fahrer wies sich mit seinem Schweizer Aufenthaltstitel aus. Für seinen Beifahrer zeigte der somalische Staatsangehörige auf seinem Smartphone das Foto eines Scans eines abgelaufenen Schweizer Aufenthaltstitels vor. Bei der genaueren Überprüfung und dem Abgleich des Lichtbildes mit dem Beifahrer stellten die Einsatzkräfte fest, dass es sich nicht um dieselbe Person handelte. Eine Abfrage bei den Schweizer Behörden bestätigte den Täuschungsversuch. Anschließend leitete die Bundespolizei gegen den ebenfalls somalischen Staatsangehörigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Ausweismissbrauchs sowie Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Der Fahrer muss sich wegen Beihilfe verantworten. Nach Eröffnung einer dreijährigen Einreisesperre gegen den Beifahrer erfolgte die Zurückweisung in die Schweiz.
Am Donnerstagmorgen (27.08.2026) kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn einen Pkw mit Schweizer Zulassung. Der 38-Jährige Fahrer wies sich mit seinem Schweizer Aufenthaltstitel aus. Für seinen Beifahrer zeigte der somalische Staatsangehörige auf seinem Smartphone das Foto eines Scans eines abgelaufenen Schweizer Aufenthaltstitels vor. Bei der genaueren Überprüfung und dem Abgleich des Lichtbildes mit dem Beifahrer stellten die Einsatzkräfte fest, dass es sich nicht um dieselbe Person handelte. Eine Abfrage bei den Schweizer Behörden bestätigte den Täuschungsversuch. Anschließend leitete die Bundespolizei gegen den ebenfalls somalischen Staatsangehörigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Ausweismissbrauchs sowie Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Der Fahrer muss sich wegen Beihilfe verantworten. Nach Eröffnung einer dreijährigen Einreisesperre gegen den Beifahrer erfolgte die Zurückweisung in die Schweiz.
Quelle: Baden-Württemberg