Grenzübergang Breisach: Bundespolizei stellt scharfe Munition sicher und vollstreckt Haftbefehl
Innerhalb einer Stunde stellten die Einsatzkräfte am Grenzübergang Breisach am Rhein Stahlschrot-Munition sicher und vollstreckten einen Haftbefehl.
Breisach am Rhein (ots) - Am Sonntag, dem 2. August 2026, gegen 18:00 Uhr erfolgte die Überprüfung eines französischen Staatsangehörigen im Rahmen der Einreisekontrolle. Bei der Durchsuchung des Kofferraums fanden die Einsatzkräfte acht unverschlossene Patronen die zum Tontaubenschießen genutzt werden. Da der 25-Jährige keine behördliche Genehmigung für das Verbringen über die Grenze besaß, erfolgte die Sicherstellung der Patronen. Der in Frankreich wohnhafte Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Kurze Zeit später erfolgte die Einreisekontrolle eines 41-jährigen türkischen Staatsangehörigen der als Beifahrer unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn seit sechs Wochen ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein deutsches Gericht den Mann vor zwei Jahren zu einer Geldstrafe, die dieser jedoch nicht bezahlte. Da der in Frankreich lebende Mann auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Gesuchte die Gerichtsschulden in Höhe von 1.500 Euro bezahlen und durfte seine Reise kurze Zeit später fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Kurze Zeit später erfolgte die Einreisekontrolle eines 41-jährigen türkischen Staatsangehörigen der als Beifahrer unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn seit sechs Wochen ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein deutsches Gericht den Mann vor zwei Jahren zu einer Geldstrafe, die dieser jedoch nicht bezahlte. Da der in Frankreich lebende Mann auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Gesuchte die Gerichtsschulden in Höhe von 1.500 Euro bezahlen und durfte seine Reise kurze Zeit später fortsetzen.
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Quelle: Baden-Württemberg