Geplanter Besuch der Mutter endet mit 593 Tagen Haft
Nach der Teilverbüßung seiner Haftstrafe war ein Mann abgeschoben worden.
Weil am Rhein (ots) - Nach seiner
erneuten Einreise nach Deutschland erfolgte die Festnahme. Nun verbüßt er die noch
ausstehende Restfreiheitsstrafe.
Am Mittwochmorgen (12.08.2026) kontrollierten Einsatzkräfte den chilenischen
Staatsangehörigen in der grenzüberschreitenden Straßenbahn in Weil am Rhein-Friedlingen.
Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen den 52-Jährigen ein Haftbefehl vorlag.
Der Mann gab an, seine Mutter besuchen zu wollen. Hintergrund des Haftbefehls ist eine im
Jahr 2016 erfolgte Verurteilung wegen des schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen. Ein
Gericht verhängte gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Nach einer
Teilverbüßung erfolgte seine Abschiebung in sein Heimatland. Im Anschluss erließ die
zuständige Ausländerbehörde gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Da der Gesuchte
dennoch erneut nach Deutschland einreiste, erfolgte seine Festnahme und Einlieferung in die
nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort muss er nun die noch ausstehende
Restfreiheitsstrafe verbüßen. Darüber hinaus leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren
wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein.
erneuten Einreise nach Deutschland erfolgte die Festnahme. Nun verbüßt er die noch
ausstehende Restfreiheitsstrafe.
Am Mittwochmorgen (12.08.2026) kontrollierten Einsatzkräfte den chilenischen
Staatsangehörigen in der grenzüberschreitenden Straßenbahn in Weil am Rhein-Friedlingen.
Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen den 52-Jährigen ein Haftbefehl vorlag.
Der Mann gab an, seine Mutter besuchen zu wollen. Hintergrund des Haftbefehls ist eine im
Jahr 2016 erfolgte Verurteilung wegen des schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen. Ein
Gericht verhängte gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Nach einer
Teilverbüßung erfolgte seine Abschiebung in sein Heimatland. Im Anschluss erließ die
zuständige Ausländerbehörde gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Da der Gesuchte
dennoch erneut nach Deutschland einreiste, erfolgte seine Festnahme und Einlieferung in die
nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort muss er nun die noch ausstehende
Restfreiheitsstrafe verbüßen. Darüber hinaus leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren
wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein.
Quelle: Baden-Württemberg