Flucht vor Kontrolle - Mann muss 473 Tage in Haft
Ein mit Haftbefehl gesuchter Mann versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen.
Weil am Rhein (ots) - Er konnte kurze Zeit später fußläufig gefasst werden und verbüßt nun eine Restfreiheitsstrafe.
Am frühen Sonntagmorgen (06.09.2026) versuchte der 37-Jährige als Fahrzeugführer über den Autobahngrenzübergang Weil am Rhein nach Deutschland einzureisen. Unmittelbar vor der Kontrollstelle der Bundespolizei stieg er aus dem Fahrzeug aus und flüchtete fußläufig. Nach kurzer Flucht stellten ihn die Einsatzkräfte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den österreichischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen war der Mann im Jahr 2016 von einem Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Nach der Teilverbüßung schoben die deutschen Behörden den Mann im Jahr 2018 in sein Heimatland ab und schrieben ihn zur Fahndung aus. Da der Gesuchte erneut nach Deutschland einreiste, muss er nun auch die Restfreiheitsstrafe verbüßen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und lieferte ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Am frühen Sonntagmorgen (06.09.2026) versuchte der 37-Jährige als Fahrzeugführer über den Autobahngrenzübergang Weil am Rhein nach Deutschland einzureisen. Unmittelbar vor der Kontrollstelle der Bundespolizei stieg er aus dem Fahrzeug aus und flüchtete fußläufig. Nach kurzer Flucht stellten ihn die Einsatzkräfte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den österreichischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen war der Mann im Jahr 2016 von einem Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Nach der Teilverbüßung schoben die deutschen Behörden den Mann im Jahr 2018 in sein Heimatland ab und schrieben ihn zur Fahndung aus. Da der Gesuchte erneut nach Deutschland einreiste, muss er nun auch die Restfreiheitsstrafe verbüßen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und lieferte ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Quelle: Baden-Württemberg