Festnahme an Schweizer Grenze
Ein Mann verstößt gegen seine Bewährungsauflagen und wird von der Bundespolizei bei der Einreise in Weil am Rhein gestoppt.
Weil am Rhein (ots) - Nun verbüßt er seine Strafe im Gefängnis.
Am Mittwochabend (16.09.2026) kontrollierten die Einsatzkräfte den 36-Jährigen am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den algerischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen der Verbreitung pornografischer Schriften und Bedrohung, verurteilte ein Gericht den Mann zu einer Haftstrafe auf Bewährung. Da dieser mit der Ausreise bzw. der späteren Wiedereinreise gegen seine Bewährungsauflagen verstieß, erlosch die Bewährung. Nun muss der Mann seine neunmonatige Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Am Mittwochabend (16.09.2026) kontrollierten die Einsatzkräfte den 36-Jährigen am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den algerischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen der Verbreitung pornografischer Schriften und Bedrohung, verurteilte ein Gericht den Mann zu einer Haftstrafe auf Bewährung. Da dieser mit der Ausreise bzw. der späteren Wiedereinreise gegen seine Bewährungsauflagen verstieß, erlosch die Bewährung. Nun muss der Mann seine neunmonatige Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Quelle: Baden-Württemberg