Einhandmesser in der Handtasche
Die Bundespolizei stellte an der französischen Grenze ein zugriffsbereites Einhandmesser sicher.
Neuenburg am Rhein (ots) - Die Betroffene erwartet nun ein Bußgeldverfahren.
Am Mittwochabend (12.08.2026) kontrollierten Einsatzkräfte eine deutsche Staatsangehörige am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Autobahn. Auf Nachfrage gab die 33-Jährige an, ein Messer in ihrer Handtasche mitzuführen. Dies konnte bei der anschließenden Durchsuchung aufgefunden werden. Da sie kein berechtigtes Interesse für das Führen des Messers vorweisen konnte, stellten die Einsatzkräfte dieses sicher. Das unerlaubte Führen eines Einhandmessers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Am Mittwochabend (12.08.2026) kontrollierten Einsatzkräfte eine deutsche Staatsangehörige am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Autobahn. Auf Nachfrage gab die 33-Jährige an, ein Messer in ihrer Handtasche mitzuführen. Dies konnte bei der anschließenden Durchsuchung aufgefunden werden. Da sie kein berechtigtes Interesse für das Führen des Messers vorweisen konnte, stellten die Einsatzkräfte dieses sicher. Das unerlaubte Führen eines Einhandmessers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Quelle: Baden-Württemberg