Eingeschleust und ohne Führerschein unterwegs
Einsatzkräfte der Bundespolizei deckten eine Einschleusung von zwei Personen auf.
Hartheim am Rhein (ots) - Gegen den Fahrer der keine Fahrerlaubnis besitzt, wird nun ermittelt.
Am späten Montagmorgen (06.07.2026) kontrollierten Einsatzkräfte am Grenzübergang Hartheim am Rhein - Rheinbrücke, ein aus Deutschland kommendes Fahrzeug. Neben dem 23-Jährigen Fahrzeugführer mit serbischer Staatsangehörigkeit, befanden sich noch drei weitere Personen im Fahrzeug. Die aus Serbien stammende 21-Jährige Frau sowie der 17-Jährige Mann, konnten keine erforderlichen Dokumente für die legale Einreise sowie den legalen Aufenthalt in Deutschland vorweisen. Die mitfahrende 21-jährige französische Staatsangehörige war im Besitz einer gültigen französischen Identitätskarte. Der Fahrer wies sich mit seinem gültigen französischen Aufenthaltstitel aus, konnte jedoch keine Fahrerlaubnis vorzeigen. Da die Personen angaben, zuvor aus Frankreich eingereist zu sein, leitete die Bundespolizei gegen die zwei mutmaßlich eingeschleusten Personen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Der Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die freiwillige Ausreise der Personen nach Frankreich.
Am späten Montagmorgen (06.07.2026) kontrollierten Einsatzkräfte am Grenzübergang Hartheim am Rhein - Rheinbrücke, ein aus Deutschland kommendes Fahrzeug. Neben dem 23-Jährigen Fahrzeugführer mit serbischer Staatsangehörigkeit, befanden sich noch drei weitere Personen im Fahrzeug. Die aus Serbien stammende 21-Jährige Frau sowie der 17-Jährige Mann, konnten keine erforderlichen Dokumente für die legale Einreise sowie den legalen Aufenthalt in Deutschland vorweisen. Die mitfahrende 21-jährige französische Staatsangehörige war im Besitz einer gültigen französischen Identitätskarte. Der Fahrer wies sich mit seinem gültigen französischen Aufenthaltstitel aus, konnte jedoch keine Fahrerlaubnis vorzeigen. Da die Personen angaben, zuvor aus Frankreich eingereist zu sein, leitete die Bundespolizei gegen die zwei mutmaßlich eingeschleusten Personen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Der Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die freiwillige Ausreise der Personen nach Frankreich.
Quelle: Baden-Württemberg